Laut Polizei ist bei jedem 3. Fahrzeug der Tacho manipuliert. Durchschnittlich 3000 Euro Preissteigerung bringt den Betrügern die Manipulation des Kilometerzählers. Bei 6 Millionen Gebrauchtwagenverkäufen jährlich in Deutschland besteht so ein beträchtlicher Schaden.
Mechanische Kilometerzähler wurden längst von ihren Nachfolgern, den elektronischen Kilometerzählern, abgelöst. Während früher noch mit Bohrmaschine und Schraubstock manipuliert wurde, helfen heute spezielle Softwaretricks den Betrügern beim Verstellen des Kilometerzählers.
Wie ist die rechtliche Lage bezüglich Tachomanipulation und was kann ich als Käufer dagegen tun?
Manipulation des Kilometerzählers ist strafbar
Für das elektronische Zurückdrehen von Tachos gibt es zahlreiche Anbieter. Sie kümmert wenig, dass ihre Dienstleistung seit August 2005 einen Straftatbestand darstellt. Nach § 22b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist selbst die Vorbereitung des Missbrauchs von Wegstreckenzählern eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet wird.
Nachweis von Veränderungen mit Technik kaum nachweisbar
Das Entdeckungsrisiko ist für die Betrüger sehr gering. Laut einer Studie des ADAC liegt dies auch an den Autoherstellern. Die spätere Feststellung der Tachomanipulation sei kaum möglich. Das erschwert den Nachweis erheblich, wenn betrogene Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten möchten und Schadensersatz geltend machen wollen.
Um Nachzuweisen, dass der Kilometerzähler manipuliert wurde, kommt es in der Regel auf schriftliche Belege und Zeugenaussagen an. Mögliche Zeugen sind insbesondere Vorbesitzer, die den Verkauf mit höherer Kilometerzahl bezeugen können. Außerdem kann ein Blick in den Fahrzeugbrief helfen. Zu den schriftlichen Belegen zählen TÜV und AU-Bescheinigungen sowieso Scheckhefte oder auch Reparaturgeschichte des Fahrzeugs.
Kenntnis der Manipulation ist nicht zwingend Voraussetzung für die arglistige Täuschung
Wenn ein Verkäufer weiß, dass der Stand des Kilometerzählers nicht der Wahrheit entspricht, muss er dies ungefragt offenbaren. Andernfalls hat er arglistig getäuscht. Es ist nicht Relevant, ob die Abweichung der Fahrleistung aus einer Manipulation oder einem Tachoaustausch resultiert. (OLG Köln, Urteil vom 13.03.2007, Aktenzeichen: 22 U 170/06)
Eine Täuschung kann auch bei Unkenntnis vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Verkäufer unwissentlich auf Nachfrage behauptet, dass mit dem Kilometerstand alles richtig sei. Täuscht der Verkäufer arglistig, kann der Kaufvertrag angefochten werden. Der Kaufvertrag entfällt durch die Anfechtung rückwirkend. Dies sollte jedoch mit Vorsicht erfolgen, da durch die Anfechtung auch die Gewährleistungsansprüche entfallen, die in dem wirksamen Vertrag enthalten sind.
Falsche Angaben auf Kilometerzähler stellen möglichen Mangel dar
Ein Mangel ist die Grundlage für Gewährleistungsansprüche. Folglich ist daher wichtig, wann eine fälschliche Kilometerangabe einen Mangel darstellt.
Zwar steht an erster Stelle der Gewährleistungsrechten die Nachbesserung noch vor Rücktritt- und Schadensersatz, jedoch kann ein manipulierter Kilometerstand im Gegensatz zu einem defekten Motor nicht repariert werden. Auch lassen sich Gebrauchtwagen im Gegensatz zu Neuwagen nicht einfach durch ein anderes Fahrzeug ersetzen.
Für den BGH ist es bei der Frage ob ein Mangel aufgrund falscher Kilometerangaben vorliegt entscheidend, ob der Verkäufer ein Privatmann oder Händler ist. Ist Verkäufer ein Gebrauchtwagenhändler, kann der Käufer von richtigen Angaben ausgehen. Die Kilometerangabe in einer Internetanzeige reicht dafür bereits aus. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2012, Aktenzeichen: 1-3 W 228/12) Der Händler kann sich von der Vermutung richtiger Angaben befreien, indem er explizit klarmacht, dass er die Laufleistung nicht nachgeprüft hat.
Bei Privatverkäufern könnte der Käufer jedoch nicht ohne weitere Zusicherung vertrauen. Denn Privatverkäufern fehlt Erfahrung und Kenntnis im Vergleich zu gewerblichen Händlern. Folglich liegt ein Mangel bei frisierter Laufleistung bei Händlern generell vor, bei Privatpersonen nur in Ausnahmefällen.
Beschaffenheitsgarantie aufgrund von felsenfester Behauptung
Laut dem OLG Koblenz geben Verkäufer, die beharrlich auf die Richtigkeit der Kilometeranzeige bestehen, eine Beschaffenheitsgarantie ab. Dies ist umso mehr gegeben, wenn der Käufer eindeutig Wert auf die Richtigkeit legt. Darauf können weitere Fragen nach Scheckheft, Vorbesitzern und Unfallfreiheit hindeuten. Verkäufer übernehmen die Garantie für den Fahrzeugzustand, wenn sie beharrlich auf die Richtigkeit der Angaben pochen. Aus dieser Garantie resultieren Folgeansprüche wie Schadensersatz und Rücktritt. Im Gegensatz zu den Gewährleistungsrechten kommt es bei der Garantie des Verkäufers nicht mehr auf Verschulden an. Ein Gewährleistungsausschluss hilft dem Verkäufer nicht mehr. (OLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2004, Aktenzeichen: U 1385/05)
Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf ist generell zuständig
Liegt keine Garantieübernahme vor, kann ein Gewährleistungsausschluss fallentscheidend sein. Anders als bei gewerblichen Verkäufen kann beim Privatverkauf ein solcher problemlos vereinbart werden.
Ein Haftungsausschluss im Kaufvertragsformular reicht aus, wenn er den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist der Fall, wenn der Haftungsausschluss die Haftung für Verletzung vom Leben, Körper und Gesundheit nicht generell ausschließt.
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