Viele Verträge zu Darlehen, die zur Immobilienfinanzierung aufgenommen wurden, enthalten Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen. Derzeit ist für viele Betroffene ein Widerruf von Darlehen Jahre später noch möglich. Dies wird sich allerdings bereits zum 21. Juni 2016 ändern. Die Kündigung ist dann für manche ist eine Alternative.
Im Einzelfall ist für Immobilienbesitzer eine Künigung sinnvoller als der Widerruf, um ihr altes Darlehen los zu werden. Dies gilt insbesondere für Darlehen, die bereits zehn Jahre oder sogar länger laufen. Denn dann können Sie von der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist für Darlehen profitieren. Die Ursache hierfür ist, dass nach Ablauf von zehn Jahren Kreditnehmer den Vertrag über das Darlehen kündigen dürfen ohne dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.
Wer den Vertrag und damit die Konditionen wechselt, kann beispielsweise von den aktuell günstigen Zinssätzen profitieren. Auch für Darlehensnehmer, die ihr Darlehen mit einer fehlerhaften Belehrung abgeschlossen haben, ist die Kündigung unter Umständen eine interessante Alternative zum Widerruf.
Hierbei ist nicht entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag unterschrieben wurde. Die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist beginnt, sobald das Kreditinstitut das Darlehen vollständig ausgezahlt hat. Hausbauer müssen noch länger warten, denn erst wenn die letzte Teilzahlung an den Bauträger erfolgt ist, beginnt die Frist zu laufen.
Ob ein Widerruf oder eine Kündigung lohnenswert ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie sollten sich als Darlehensnehmer hierzu beraten lassen. Eine Ersteinschätzung nehmen wir gerne für Sie kostenlos und unverbindlich vor. Danach können wir Ihnen sagen, ob sich ein Widerruf oder eine Kündigung lohnt.
Kürzlich hat der Bundestag entschieden, dass für Darlehensnehmer, die einen Vertrag zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen haben, ein Widerruf nur noch wenige Monate möglich ist. Eine Vielzahl dieser Verträge enthalten Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. Nach unserer Auffassung bedeutet die Entscheidung für Sie, dass für Sie voraussichtlich nur noch bis zum 21. Juni 2016 ein Widerruf Ihres alten Vertrags möglich ist. Danach ist nur noch eine Kündigung möglich.
Grund dafür ist die europäische sogenannte Wohnimmobilienkredit-Richtlinie, die bis zum 21. März 2016 in nationales Recht umgesetzt werden soll. Das Gesetz wird sich auch auf laufende Darlehen auswirken, sodass dann alte Darlehensverträge nur noch drei Monate später also bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden können. Sie sollten sich also zeitnah beraten lassen, denn der Widerruf sollte stets professionell und nicht ohne juristische Kenntnisse erfolgen.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Kontaktieren Sie uns zum Thema Widerruf oder Kündigung von Darlehen unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular!
In unserer Rubrik „Widerruf von Darlehen“ erhalten Sie weitere nützliche Informationen.
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