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Mietrecht: Worauf Mieter bei der Wohnungsübergabe achten müssen!

23.02.2016

Selbst das beste Mietverhältnis kann bei einer Wohnungsübergabe auf die Probe gestellt werden. Wer zukünftigen Ärger vermeiden will, sollte bestenfalls die Wohnung zusammen mit dem Vermieter gründlich kontrollieren. Auf die folgenden Punkte sollten Mieter und Vermieter unbedingt achten.

Übergabeprotokoll

Im Protokoll sollten die Schäden möglichst detailliert aufgelistet werden. Denn fordert der Vermieter den Mieter aufgrund des Protokolls auf, die Schäden zu beheben, könnte dieser widersprechen, wenn die Liste nicht detailliert genug ist. Darüber hinaus empfiehlt es sich immer, die leere Wohnung zu fotografieren. Ebenfalls sollten die Zählerstände protokollieren werden.

Wohnungszustand

Ihre Wohnung sollte sauber und aufgeräumt sein, denn Ihr Vermieter könnte Ihnen die Kosten dafür berechnen, wenn der Sperrmüll oder anderes nachträglich entsorgt werden muss.

Schönheitsreparaturen

Diese müssen nur erledigt werden, wenn eine wirksame Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag steht. Wenn die Klausel unwirksam ist, können Sie die Reparaturen unterlassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Vertrag zu starre Fristen zur Renovierung beinhaltet, ohne dabei den tatsächlichen Zustand Ihrer Wohnung zu berücksichtigen. Die Frist zur Beseitigung von Schäden muss angemessen sein und sollte keinesfalls unter zwei Wochen liegen.

Einbauten

Der Mieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Wohnung im ursprünglichen Zustand zu übergeben. Einbauten müssen demnach im Regelfall beseitigt werden. Klären Sie am besten noch vor der Übergabe mit Ihrem Vermieter, ob diese in der Wohnung bleiben können. Haben Sie beispielsweise eine eingebaute Küche, kann Ihr Vermieter diese abkaufen, wenn die Wohnung sich mit der Küche besser vermieten lässt.

Schlüsselübergabe

Die Wohnung ist übergeben, sobald der Vermieter alle Schlüssel von Ihnen erhalten hat.  Sie sollten die Schlüssel Ihrem Vermieter persönlich übergeben sofern nichts anderes bestimmt ist. Lassen Sie sich über die Übergabe der Schlüssel eine Quittung zur eventuellen Beweispflicht ausstellen. Problematisch wird es, wenn nicht mehr alle Schlüssel existieren. Bei dem Verlust eines Schlüssels müssen Sie das Ihrem Vermieter bereits während des Mietverhältnisses unverzüglich melden. Im Zweifelfall muss die komplette Schließanlage ausgetauscht werden.

Kaution

Der Vermieter hat für die Rückzahlung der Kaution grundsätzlich eine Prüffrist von sechs Monaten. Weist Ihre Wohnung keine Schäden auf, muss Ihr Vermieter Ihnen die Kaution früher zurückzahlen. Der Vermieter darf für die Betriebskosten einen Sicherheitsabschlag einbehalten. Der Abschlag berechnet sich aus der Höhe der Rechnung des Vorjahres und einem Sicherheitsaufschlag von zehn Prozent
Für Fragen zu Ihrer Wohnungsübergabe kontaktieren Sie uns unter 02461/8081 oder nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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