Bild: Denys Prykhodov / shutterstock.com
Streaming, Filme und Serien oder Fußballspiele online, kostenlos ansehen. Portale wie Kinox.to oder Movie4k gibt es zuhauf. Doch genauso schnell, wie sie zu erreichen sind, werden sie gesperrt und tauchen unter anderem Namen wieder auf. Wir klären, was eigentlich beim Streaming legal und was illegal ist und informieren über strafrechtliche Konsequenzen.
Anders als beim Filesharing und Downloaden werden beim Streaming Inhalte nicht auf dem Rechner gespeichert. Man unterscheidet zwischen mehreren Arten von Streaming. Zum einen gibt es das Live Streaming: Hier werden über die ausstrahlenden Sender selbst z.B. Fußballspiele direkt übertragen. Der Austausch der Daten finden serverunabhängig statt.
Zum anderen spricht man vom On-Demand Streaming. Darunter fallen Videoplattformen wie YouTube oder DailyMotion sowie Sender-Mediatheken oder Amazon Prime Video oder Netflix. Daten werden hierbei auf dem Gerät zwischengespeichert.
Diese Zwischenspeicherung findet während des Ladeprozesses statt. Beim Laden eines Inhaltes werden also bspw. die ersten Sekunden des Films im Cache gespeichert. Der vollständige Film wird also spätestens zum Ende des Streaming-Vorgangs im Cache gespeichert sein. Abhängig von den eigenen Browser-Einstellungen wird der Cache dann z.B. beim Schließen des Internetbrowsers geleert.
Gemäß § 19a UrhG bedient sich ein Portalbetreiber des Rechtes der öffentlichen Zugänglichmachung, wenn Filme oder Serien zum Streaming bereitgestellt werden. Dieses Recht besteht nach § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UrhG aber nur für den Urheber. Das bedeutet, dass der Portalbetreiber einen Rechtsverstoß begeht, der Nutzer des Streming-Portals allerdings nicht.
Beim Streaming werden nun aber Teile des Inhalts im Cache gespeichert. Kopien, sog. Vervielfältigungsstücke, befinden sich dann auf Ihrem Gerät. Das Recht allerdings solche Vervielfältigungsstücke herzustellen, obliegt nur dem Urheber (§ 16 Abs. 1 UrhG). Auch beim temporären Speichern dieser Kopien verstößt man als Nutzer von Streaming-Portalen genau genommen gegen geltenden Urheberrecht.
Nichtsdestotrotz ist die juristische Differenzierung beim Thema Streaming lange nicht so einfach. Andernfalls gäbe es kaum so breite Diskussionen, wenn es um die (Il-)Legalität vom Streamen geht.
Werden Vervielfältigungsstücke zum Privatgebrauch erstellt, befindet man sich rechtlich auf sicherem Boden. Nach § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist die Privatkopie zulässig und damit legal. Nutzer machen sich beim Streaming demnach nicht strafbar. — Es muss allerdings sichergestellt sein, dass das vervielfältigte Material nicht aufgrund einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage hergestellt wurde. Die Vervielfältigung im Cache der Nutzer ist damit illegal, da der Portalbetreiber ohne Einwilligung des Urheber Daten für unbekannte Dritte zur Verfügung stellt.
Eine allgemeingültige Definition, was offensichtlich rechtswidrig hergestellt ist, gibt es nicht. Dennoch sollte man sich beim Streaming darüber im Klaren sein, dass ein aktueller Kinofilm oder eine gerade erst erschienene DVD auf einem Portal nicht legal hergestellt worden sein kann. Dabei spielt das Alter des Materials keine Rolle. Auch die kostenlose Bereitstellung von alten Serien oder Filmen ist rechtswidrig.
Nach einem neuesten EuGH-Urteil soll nun schon das Ansehen von illegal hergestellten Inhalten als Urheberrechtsverletzung gelten. Demnach handelt nicht nur der Portalbetreiber rechtswidrig, auch die Nutzer solcher Seiten machen sich strafbar. — Ein Abmahnwelle blieb bislang allerdings aus, jedoch wird eine neue rechtliche Bewertung durch ein Urteil des EuGH erwartet.
Strafrechtliche Konsequenzen sollten dann erwartet werden, wenn offensichtlich illegale Inhalte vorsätzlich heruntergeladen werden. Sharing-Programme oder sog. Torrent-Dienste hingegen speichern die IP-Adresse und ermöglichen so eine Entschlüsselung des Täters durch den Provider. Hier fallen schnell empfindliche Bußgelder bis 10.000 Euro an. Schlimmstenfalls drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Auch Schadenersatzklagen sind nicht ausgeschlossen.
Beim Streamen besteht bis dato noch die Schwierigkeit der Überwachung. Langfristig bleiben keine Daten auf dem PC des Nutzers, sodass Spuren für eine strafrechtliche Verfolgung schnell verschwinden.
Beim Strafmaß ist davon auszugehen, dass man sich an Strafen der Lizenzverletzungen von Tauschbörsen orientiert. Streaming könnte unter Umständen also schnell ziemlich teuer werden. Bußgelder fangen im dreistelligen Bereich an — nach oben hin ohne Grenzen.
Bei Problemen mit Abmahnungen oder der juristischen Einschätzung von Streaming und Downloads sind wir gerne für Sie da! Kontaktieren Sie und telefonisch, per Mail oder über unter Kontaktformular.
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