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Um den VW Abgasskandal wird es auch fast zwei Jahre nach Bekanntwerden nicht ruhiger. Zusätzlich zu den 2,4 Millionen betroffenen VW Kunden in Deutschland zählen noch zahlreiche Besitzer anderer PKW zu den Geschädigten. Anders als in den USA werden Volkswagen-Kunden hierzulande dem Mythos Nachrüstung abgespeist. Doch gibt es auch noch einen anderen Weg, der die Rückerstattung des Kaufpreises möglich macht? Wir sagen ja und klären, was zu tun ist!
Nachdem VW den Aufruf zur Nachrüstung lange aufgeschoben hat, sollen mittlerweile alle betroffenen Fahrzeughalter auch eine Aufforderung zum Rückruf erhalten haben. Zuerst erfolgte der Rückruf der 2.0 TDI-Motoren, darunter u.a. 80 % der Serie Amarok sowie Eos, Golf, Passat oder Tiguan. Danach folgten die 1.6 TDI-Fahrzeuge bspw. VW Modelle sowie Audi, Seat und Skoda.
Laut Kraftfahrtbundesamt und den im Zuge der Verhandlungen ausgearbeiteten Maßnahmen- und Zeitplänen wird sich die Rückruf-Aktion im Dieselgate noch bis Herbst 2017 erstrecken. — Obwohl eine Umrüstung aller manipulierten Fahrzeuge bis Ende 2016 geplant war. Rund 1,7 Millionen Fahrzeuge sollen bereits ohne Betrugssoftware fahren. Doch was passiert, wenn nachgerüstet wurde, der Wagen aber mehr verbraucht oder der Motor Schäden trägt? Eine Garantie seitens VW gibt es bei Folgeschäden nicht.
Nach diesen Hiobsbotschaften wünscht man sich als Betroffener im VW Abgasskandal das Auto einfach abzugeben und sein Geld erstattet zu bekommen. Das klingt zu schön, um wahr zu sein, denken Sie? Wir sehen gute Chancen für betroffene Fahrzeughalter und Geschädigte im VW Abgasskandal genau das doch zu erreichen.
Noch scheuen viele den Gang vor Gericht. Die Volkswagen AG erscheint als Gegner übermächtig. Doch bislang wurden mehr als 210 Klagen gegen VW in erster Instanz entschieden, von denen knapp 1/4 erfolgreich für Geschädigte ausfielen (u.a. LG München I, Urteil vom 14. 04.2016, Az. 23 O 23033/15; LG Hagen, Urteil vom 18.10. 2016, Az. 3 O 66/16 oder LG München II, Urteil vom 15.11.2016, Az. 12 O 1482/16). Fakt ist aber, dass es für Betroffene lohnt gegen Händler und Hersteller prozessual vorzugehen. Auch für Besitzer anderer Fahrzeuge, solche die nicht unmittelbar vom VW Abgasskandal betroffen sind, stehen die Erfolgschancen beim Kampf um Entschädigung gut.
Mit Anwalts Hilfe vor Gericht ziehen und Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag einfordern?
Bundesweit entscheiden Gerichte immer öfter zugunsten geschädigter Verbraucher. Daher lohnt sich für viele Fahrzeughalter der prozessuale Weg. VW Händler sowie die Volkswagen AG selbst wurden bereits in verschiedenen Verfahren dazu verurteilt, Schummeldiesel zurückzunehmen und gegen die Zahlung einer Nutzungsentschädigung den Kaufpreis zu erstatten. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann nahezu bedenkenlos eine Klage gegen Hersteller und Händler anstreben.
Vor Gericht führten bereits mehrere Argumentationen zum Erfolg für Geschädigte. U.a. ist eine Sachmangelklage nach erfolgter Nachbesserung möglich. Gemäß § 441 BGB ist eine Kaufpreisminderung aufgrund von Folgeschäden (bspw. Verschlechterung der Motorleistung oder erhöhter Kraftstoffverbrauch) legitim und bringt VW Kunden Geld zurück. Die Höhe der Kaufpreisminderung basiert dabei auf Schätzungen des Gerichts.
Ebenfalls kann eine Klage aufgrund arglistiger Täuschung seitens VW erfolgversprechend sein. Wurden bewusst falsche Angaben zu Verbrauch und Abgaswerten durch Händler oder Hersteller vertraglich fixiert, können Sie den Vertrag anfechten.
Widerruf des Autokredits — Raus aus dem Vertrag wegen ungültiger Widerrufsbelehrung?
Wie wir bereits berichteten, sind der VW-Finanzgruppe, darunter die VW-Bank selbst sowie die Zweigniederlassungen Audi Bank oder Skoda Bank u.a., Fehler bei der Einarbeitung von gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrungen unterlaufen. Aufgrund dieser schludrigen Arbeit haben VW Kunden wegen nie begonnener Widerrufsfrist ein sog. ewiges Widerrufsrecht. Rentabel wird ein Widerruf v.a. bei Verträgen, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden.
Wurde Ihr Fahrzeug mit Vertragsabschluss ab 13. Juni 2014 finanziert, besteht für die Volkswagen Bank GmbH nicht einmal Anspruch auf eine Zahlung der Nutzungsentschädigung. Grund dafür ist eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung innerhalb der EU-Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU). Diese europaweite Vollharmonisierung führte ebenfalls zu fehlerhafter oder verwirrender Neu-Einführung von Widerrufstexten. Ihre Chance den Autokredit zu widerrufen und aus dem Fehler der VW-Finanzgruppe mit unserer Hilfe zu profitieren!
+++ Mehr zum Widerruf vom Autokredit bei der VW-Bank +++
Sammelklage als Option ohne Rechtsschutzversicherung?
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, greift meist nach dem Strohhalm Sammelklage. Diese sind in der Regel Scheinangebote, die die Hoffnung vieler VW Kunden ausnutzen. In Deutschland gibt es — anders als in den USA — keine Sammelklagen per se. Anbieter dieser Sammelklagen versprechen die Kaufpreisrückerstattung sowie Schadenersatzsummen bis zu 5.000 €. — Provision im Erfolgsfall: 35% vom erstrittenen Wert. Wir halten diese Option für Geschädigte im Abgasskandal für nicht erfolgversprechend.
Dobrindts geheime Liste — Falschangaben zu CO2-Werte reklamieren?
Volkswagen gab Ende 2015 zu Fahrzeuge bei der Typzulassung unter Angabe falscher CO2-Werte angemeldet zu haben. Daraus resultierte eine viel zu niedrige Kfz-Steuer, die nach 07.2009 auch am CO2-Wert bemessen wurde. Betroffen sind rund 36.000 Fahrzeuge. Die Prüfung und Nachmessungen der CO2-Werte übernahm das Kraftfahrtbundesamt. Seitens des Verkehrsministeriums seien die geprüften Werte allerdings nicht belastbar. Hierbei geht man nun von einem geheimen Spiel zwischen Staat und Autoindustrie aus, das u.a. VW vor Verbraucherklagen schützen soll. Die geheime Liste Dobrindts belegt einen 10 % höheren CO2-Ausstoß bei Modellen von Audi, Fiat, Mercedes Opel und auch VW. Kunden können mithilfe dieser Liste ihre Fahrzeuge reklamieren — innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Kauf. Da es offiziell aber noch keine Listeneinsicht gibt, ist auch hier unserer Meinung nach Vorsicht geboten.
Wir empfehlen vom juristischen Standpunkt aus vor allem den Klageweg über eine entsprechende Sachmangelklage bzw. über das Argument der arglistigen Täuschung gegenüber dem Kunden. Ferner ist auch der Widerruf des Autokredits durch VW-Finanzgruppe ein äußerst erfolgversprechender und rentabler Weg zu seinem Recht zu kommen.
Wir bieten unsere Kompetenz und Erfahrung im VW Abgasskandal und prüfen zeitnah Ihren Darlehensvertrag der VW-Bank und deren Zweigniederlassungen auf Formfehler im Kleingedruckten. Bundesweit vertreten wir zudem Geschädigte im Dieselgate gegenüber Händlern und der Volkswagen AG. Werden Sie jetzt aktiv: Kontaktieren Sie uns, vereinbaren einen Termin an einem unserer Kanzleistandorte und wir kämpfen dann für Ihr Recht!
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