Bild: AstroStar/ shutter stock.com
Eine Polizeikontrolle ist immer eine unangenehme Situation. Wenn man im Rückspiegel sieht, dass die Polizei einem zum Anhalten zwingt, bekommt man direkt feuchte Hände – obwohl man weiß, dass man nichts falsch gemacht hat.
Die Polizei darf jederzeit Verkehrskontrollen durchführen, trotzdem muss man der Aufforderung der Beamten nicht immer nachkommen. Welche Rechte habe ich gegenüber den Polizeibeamten? Wozu bin ich verpflichtet? Wozu genau ist die Polizei befugt? Antworten finden Sie im Folgenden!
Wie auch in anderen Lebenssituationen sollten Sie hier zunächst denken, bevor Sie reden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Verkehrsverstöße gegenüber der Polizei zuzugeben. Überlegen Sie sich genau was Sie sagen, ansonsten überführen Sie sich mit unvorsichtigen Angaben selbst und können im Nachhinein einem Bußgeldbescheid kaum noch widersprechen.
Als Autofahrer sind Sie lediglich dazu verpflichtet, Angaben zur Person zu machen sowie Führer- und Fahrzeugschein vorzuzeigen. Bei allen anderen Fragen erwidert man am besten, dass man dazu jetzt nichts sagen möchte.
Zur Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit kann die Polizei verschiedene Tests durchführen. Der bekannteste ist das „Pusten“ in ein Gerät zur Ermittlung des Promillestands. Urintests oder die Überprüfung der Pupillenreaktion mit einer Taschenlampe können auf einen Drogenkonsum hinweisen.
Beachten Sie jedoch, dass alle diese Tests grundsätzlich freiwillig sind! Verweigern Sie den Test, könnte es allerdings sein, dass Sie die Beamten aufs Revier begleiten und eine Blutprobe abgeben müssen. Aufgrund einer Gesetzesänderung im August 2017 brauchen die Polizeibeamten dafür keine Anordnung von einem Richter mehr. Dazu sind nun die Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte selbst befugt, damit keine wertvolle Zeit verloren geht, um die Blutalkoholkonzentration festzustellen.
Sie sollten einem freiwilligem Test bei einer Polizeikontrolle lediglich dann zustimmen, wenn Sie absolut sicher sind, dass Sie keinen Alkohol oder Drogen zu sich genommen haben. Andernfalls wird die Einwilligung in einem Verfahren um den Führerscheinentzug problematisch für Sie.
Grundsätzlich dürfen die Polizeibeamten den vorschriftsgemäßen Zustand des Wagens überprüfen. Sie dürfen de HU-Plakette am Nummernschild oder die Ausstattung des Fahrzeugs mit Verbandskasten und Warndreieck überprüfen sowie auch den Fahrer dazu auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. Den Beamten ist allerdings nicht erlaubt, das Auto zu betreten, zu durchsuchen oder auch nur den Kofferraum zu öffnen. Hierzu benötigen sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Eine Ausnahme wird unter Umständen nur dann gemacht, wenn die Beamten einen begründeten Verdacht für eine Straftat haben.
Ein letzter Appell an Sie: bewahren Sie die Ruhe! Überlege Sie sich, was Sie sagen möchten und welche Angaben von Ihnen verlangt werden. Wenn Sie sich über Ihre Verkehrstüchtigkeit nicht hundertprozentig sicher sind, willigen Sie in keine Tests ein. Verdeutlichen Sie auf höfliche und sachliche Weise, dass Sie Ihre Rechte kennen. In diesem Sinne: gute Fahrt!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video über das Fahren ohne Führerschein könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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