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Das Chaos an den europäischen Flughäfen war quasi vorprogrammiert. Piloten der Billig-Airline Ryanair haben ihre Arbeit für 24 Stunden niedergelegt. Zentrum des Streiks war Deutschland. Wie Sie nun gegen gestrichene Flüge vorgehen können, nun hier bei uns!
Es war der größte Streik der Unternehmensgeschichte. Beginn war am Freitag um 3.01 Uhr und Ende pünktlich am Samstag um 2.59 Uhr. Ryanair sah sich gezwungen rund 2 400 Flüge in Deutschland, Schweden, der Niederlande, Belgien und Irland schon vor Beginn des Streiks zu streichen. In Deutschland waren es ca. 250 Flüge. Laut Ryanair selber können trotzdem knapp 2 000 Flüge in den genannten Zeitraum starten.
Ryanair reagierte auf den Streik mit einem Angebot für die 55 000 Betroffenen. Umbuchungen und Rückerstattungen wurden ermöglicht, weitere Entschädigungen jedoch nicht. Deutschlandweit sind rund 42 000 Passagiere betroffen.
Gestreikt wird, um bessere Gehälter und Arbeitsbedingungen zu erwirken. Ryanair wird oft vorgeworfen, dass die Billig-Fluggesellschaft deutlich schlechter bezahlt als vergleichbare Airlines. Weitere Streiks sind im Bereich des Möglichen, werden jedoch 24 Stunden vorher angekündigt.
Grundsätzlich ist Ryanair dazu verpflichtet, Ihnen einen Ersatzflug zu arrangieren. Dieser sollte am selben oder folgenden Tag starten. Falls kein Ersatzflug organisiert werden kann, erhalten Sie Ihr Geld für den gebuchten Flug zurück und Sie können sich selbst einen Ersatzflug buchen.
Bei Verspätung, Wartezeit oder Annullierung ist zudem eine kostenfreie Betreuungsleistung von Nöten. Hotel plus Transfer, E-Mails, Telefongespräche und Verpflegung sind hierbei inklusive.
Die Chancen für die Verbraucher stehen sehr gut. In der Vergangenheit gab es bereits einen ähnlichen Fall, der TUIfly betraf. TUIfly hat diesen Streiks damals nahezu provoziert, also nicht alles dafür getan, dass der Streik nicht stattfindet.
Hier lässt sich eine parallele zu Ryanair ziehen, die ebenfalls nichts für die Abwendung des Streiks getan hat. Ryanair ist gar nicht erst in die Verhandlungen mit den Gewerkschaften getreten, wodurch sie den Streik ebenfalls provoziert haben. Daher kann der Betroffene eine Entschädigung einfordern. Diese beläuft sich auf 250 bis 600 Euro. Der Betrag ist abhängig von der Fluglänge.
Übrigens: Wenn Sie den Flug als Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, stehen Ihnen auch dem Veranstalter gegenüber Ansprüche zu. Dies bedeutet Preisminderung, Ersatzflug oder Schadensersatz.
Zunächst einmal heißt es Beweise sichern, also ein Screenshot steht ausgefallenen Fluges machen. Anschließend sollten Sie Ryanair direkt anschreiben, per Post oder per E-Mail. Hierbei sollten Sie die Entschädigungszahlung, meist 250 Euro, einfordern und eine angemessene Frist setzen. In der Folge können Sie nur auf eine Antwort warten.
Es wurde zahlreich berichtet, dass Passagiere eine Zusatzgebühr von 200 bis 300 Euro für Umbuchungen zahlen mussten. Dies ist rechtlich nicht zulässig, da Ryanair dazu verpflichtet ist Ihnen einen Ersatzflug bereitzustellen. Falls Sie die Gebühr jedoch bezahlt haben, können Sie sich das Geld zurückholen, indem Sie eine E-Mail an Ryanair schreiben. In der E-Mail fordern Sie Ryanair dazu auf, die gezahlte Summe innerhalb einer von Ihnen angemessen gesetzten Frist zurückzuerstatten.
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Bei weiteren Fragen rund um das Thema Ryanair-Streik, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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