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Stellenabbau bei SIG Combibloc in Linnich!

13.05.2016

Bild: Gts/shutterstock.com
 
Der Verpackungshersteller SIG Combibloc will bis zu 230 Arbeitsplätze streichen. Betroffen sind davon größtenteils Arbeitnehmer aus der Produktion. Aus diesem Grund erklären wir noch einmal die wichtigsten Punkte zum Kündigungsschutz.
 

Standort in Linnich soll modernisiert werden-auf wessen Kosten?

 
SIG Combibloc produziert Kartons für Getränke, Milch und Soßen. Momentan beschäftigt das weltweit tätige Unternehmen in Linnich noch um die 1000 Mitarbeiter. Bis 2018 soll jetzt aber circa jede vierte Stelle den Modernisierungsmaßnahmen zum Opfer fallen. Darüber hinaus sollen Posten im Bereich Service und Auftragsabwicklung nach Rumänien ausgelagert werden. Insgesamt stehen Investitionen von 30 bis 40 Millionen Euro im Raum, um der Globalisierung im Hinblick auf kostengünstige und schnelle Produktion gerecht werden zu können. Das bestätigte jetzt ein Sprecher von SIG Combibloc. 2015 wurde der Verpackungshersteller von der kanadischen Firma Onex übernommen.
 

Wie soll man auf die Ankündigungen von SIG Combibloc reagieren?

 
Die Pläne der Unternehmensführung von SIG Combibloc geben Betroffenen natürlich Anlass zur Sorge. Zwar sollen die Maßnahmen zur Modernisierung die Wettbewerbsfähigkeit von SIG Combibloc wahren. Doch ist gerade die Angst um den eigenen Job in solchen Tagen besonders evident. Sollte man im Rahmen des Stellenabbaus eine Kündigung erhalten, gilt es erst einmal Ruhe zu bewahren und den Vorgang hinsichtlich der Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Nicht selten kommt es vor, dass eine Kündigung unwirksam ist und diese mit Hilfe der Kündigungsschutzklage erfolgreich angegriffen werden kann. Eine solche muss im Zweifel aber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden.
 
Sollte die Kündigung zum Beispiel wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats oder unzureichender Begründung unwirksam sein, können sich hieraus Ansprüche auf eine Abfindung ergeben. Insgesamt ist eine Vielzahl von Voraussetzungen zu erfüllen.
 
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung gerne zur Seite. Nach Prüfung der Sachlage beraten wir Sie umfassend über die Möglichkeiten der Geltendmachung einer Kündigungsschutzklage. Wir sind natürlich auch für andere Fragen rund um das Thema Kündigung für Sie da. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auch in unserer Rubrik oder auf unserem You-Tube-Kanal.

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