Seit März 2016 ist die Widerrufsrechtsreform in Kraft getreten. Bisher war nur von der Rückabwicklung von Darlehen die Rede, aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Hierbei ist der Widerruf grundsätzlich auch bei einer Lebensversicherung möglich, wenn der Kunde bei dem Abschluss der Lebensversicherung nicht nach den gesetzlichen Vorgaben auf das ihm zustehende Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Ein spezialisierter Anwalt kann für Sie feststellen, ob diese Voraussetzung erfüllt wird.
Der Widerruf einer Lebensversicherung ist rentabler als eine Kündigung der Versicherung. Bei einer vorzeitigen Kündigung beträgt die Auszahlungssumme vor allem in den ersten Vertragsjahren deutlich weniger als die eingezahlten Leistungen. Kunden droht bei einer Kündigung ein nicht unerheblicher finanzieller Verlust. Bei einem gültigen Widerruf erhalten Sie jedoch nahezu alle Beiträge zuzüglich Zinsen wieder. Hierbei sollten von Beginn an ein Anwalt zur Unterstützung eingeschaltet werden. Die komplette Rückzahlung der Leistungen ist wegen der für den Versicherungsnehmer abgeführten Kapitalertragssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und dem genossenen Versicherungsschutz nicht möglich. Allerdings ist der Widerruf der Lebensversicherung trotzdem gewinnbringender als eine Kündigung.
Auch nach der Kündigung kann der späte Widerruf der Lebensversicherung noch rückwirkend vorgenommen werden. Etliche BGH-Entscheidungen beziehen sich hierbei gerade auf Lebensversicherungen, die von 1994 bis 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Verbraucher sollten bei einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung den Rat von einem erfahrenen Anwalt hinzuziehen um ihre zu stehenden Rechte zu überprüfen um sich darauf zu berufen.
Versicherungsnehmer sollten Ihre eigene Lebensversicherung stets durch einen Anwalt, der im Bereich Widerruf von Lebensversicherungen bereits erfolgreich war. Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer sind eine Anwaltskanzlei, die bereits betroffene Versicherungsnehmer in Vergangenheit erfolgreich vertreten hat und bieten Ihnen diese Prüfung kostenfrei und unverbindlich an. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.
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