Bild: Roganin / shutterstock.com
Ob standesamtlich oder kirchlich, bevor eine Ehe eingegangen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wie diese genau aussehen, erfahren Sie nun bei uns!
In Deutschland muss eine Eheschließung folgende Anforderungen erfüllen:
Das Standesamt muss die Ehefähigkeit bestätigen, wofür Bräutigam und Braut volljährig sein müssen, keine andere Ehe führen dürfen, sowie kein enges Familienverhältnis bestehen darf. Zudem müssen beide Partner der Ehe aus freien Stücken zustimmen.
Falls das angehende Ehepaar diese Voraussetzungen nicht erfüllen, darf das Standesamt ein Eheverbot aussprechen.
Übrigens: Eine bereits vollzogene kirchliche Trauung ist kein Kriterium für eine Erteilung der Ehefähigkeit.
Männern ist es im Islam erlaubt, Frauen zu heiraten, die dem jüdischen oder christlichen Glauben angehören. Frauen besitzen dieses Recht laut der islamischen Rechtsordnung Scharia jedoch nicht und dürfen somit nur muslimische Männer heiraten.
Männer und Frauen des jüdischen Glaubens dürfen auch nur mit Juden oder Jüdinnen die Ehe eingehen. Somit ist laut der Halacha eine Eheschließung mit Andersgläubigen ungültig. Die Halacha ist ein Teil des Talmuds, welcher der rechtliche Teil der jüdischen Überlieferung ist.
Im evangelischen Glauben ist es erlaubt, Personen eines anderen Glaubens oder Nichtgläubige zu heiraten. Allerdings gilt dies nur, wenn der andersgläubige Mann oder die andersgläubige Frau den evangelischen Partner an der Ausübung nicht hindert. Des Weiteren muss im Vorhinein beschlossen werden, dass die möglichen Kinder evangelisch erzogen werden.
In der katholischen Kirche ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zum einen wird die Erlaubnis des Ortsordinarius oder eines Stellvertreters benötigt. Zum anderen muss der katholische Partner dem Glauben treu bleiben und die Kinder im Sinne der katholischen Kirche erziehen und taufen.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Ehe”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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