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Souvenirs aus dem Hotelzimmer – Dürfen Gäste kleine Gegenstände mitnehmen?

12.07.2018

Bild: Dragon Images/ shutter stock.com
In jedem Hotel finden sich Gegenstände wie Shampoo, Badeschlappen, Kugelschreiber und andere Kleinigkeiten – einige Hotelgäste nehmen diese in dem Glauben mit, es stehe Ihnen zu. Doch ist das tatsächlich erlaubt?
 
 

Die Mitnahme von „Mitbringseln“ aus dem Hotel ist strafbar!

 
Gegenstände wie Shampoo, Handtücher, Badeschlappen oder auch Bademäntel sind nicht im Zimmerpreis inbegriffen. Die aufgeführten Sachen sind kein Geschenk vom Hotel, sondern sollen während des Aufenthalts benutzt werden.
Hotelgäste, die fremdes Eigentum ohne Einverständnis des Eigentumsinhabers mitnehmen, machen sich somit wegen Diebstahl strafbar. Bei kleinen Gegenständen mit einem Sachwert von unter 50 € wird der Diebstahl vermutlich nicht geahndet – es sei denn, es wird vom Hotel zur Anzeige gebracht. Sie sollten allerdings beachten, dass jedes Land seine eigenen strafrechtlichen Vorschriften hat und möglicherweise Kleindiebstähle härter bestraft als in Deutschland.
 
 

Diese Sachen darf ich bei Rücksprache mit dem Hotelpersonal behalten

 
Wenn man allerdings angebrochene Kosmetikartikel oder geöffnete kleine Duschgels mitgehen lässt, hat das keine strafrechtlichen Konsequenzen. Sie würden ohnehin weggeworfen werden. Wichtig ist, zu unterscheiden, undzwar zwischen Einweg-Verbrauchsartikeln, wie Shampoo-Fläschchen oder Seife, und Gegenständen, die dem Hotelgast lediglich für den Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, wie unter anderem Handtücher oder Regenschirme.
Im Zweifel sollten Sie immer nachfragen, ob sie Kleinigkeiten als Andenken an die Reise und den Aufenthalt behalten können! Normalerweise stimmt ein Hotelbetreiber der Mitnahme von beispielsweise Werbekullis zu.
 
 

Welche Strafe droht mir bei Entwendung dieser Sachen?

 
Ihnen kann entweder eine Strafanzeige wegen Diebstahls mit Geld- oder Freiheitsstrafe oder auch Hausverbot drohen. In jedem Fall müssen Sie die mitgenommenen Gegenstände wieder zurückgeben. Sie sind grundsätzlich schadensersatzpflichtig.
 
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video über Reiserecht und seine größten Irrtümer könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.

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