Sensations-Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin. Eine einmalig geimpfte Antragstellerin gilt fortan als vollständig geimpft. Die Hintergründe zu dieser Entscheidung und wie Rechtsanwalt Markus Mingers diese einordnet, erfahren Sie im Folgenden!
Die Antragstellerin hatte einen Eilantrag verbunden mit einem Hauptsacheantrag eingereicht. Sie war einmal mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft worden und wollte erreichen, dass ihre Dosis als vollständige Impfung anerkannt wird.
Die Berliner Richter haben der Antragstellerin Recht gegeben. „Das Verwaltungsgericht aus der Hauptstadt gab an, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auch im Hauptsache-Verfahren entschieden werden würde, dass die entsprechende Corona-Schutzverordnung als rechtswidrig einzustufen ist“, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers (mingers.law). Die Verordnungsermächtigung kann nach Auffassung des Gerichts nicht dem Robert-Koch-Institut (RKI) oder Paul-Ehrlich-Institut überlassen werden. „Aufgrund dieses Aspektes ist die Entscheidung die dazu führte, dass die Antragstellerin als ungeimpft galt, als rechtswidrig und verfassungswidrig einzustufen“, sagt Mingers (mingers.law).
„Um klarzustellen, das Urteil hat nichts mit der Beschaffenheit des Impfstoffs Johnson & Johnson zu tun. Es geht vielmehr um den Verweis in der Corona-Schutzverordnung auf die Website des Paul-Ehrlich-Instituts und des RKI“, ordnet Markus Mingers ein (mingers.law).
„In ähnlicher Weise hat bereits das Verwaltungsgericht Osnabrück diese Systematik angegriffen“, stellt der Rechtsanwalt (mingers.law) fest. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung hinsichtlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gesagt, dass es voraussichtlich eine derartige Gesetzessystematik als verfassungswidrig erachtet.
„Der rote Faden ist da“, merkt Mingers (mingers.law) an. Die Kanzlei Mingers Rechtsanwälte wird die rechtliche Situation weiter genau beobachten und für Sie gegen die rechtswidrigen Reglungen kämpfen!
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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