Gestern haben sich Bund und Länder auf neue Corona-Regelungen geeinigt. Es soll in drei Schritten gelockert werden – am 20. März sollen dann alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen.
Hier finden Sie einen Überblick über die neuen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz!
Bis zum 20. März sollen die bestehenden Corona-Beschränkungen schrittweise wegfallen. Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich dabei auf einen Drei-Stufen-Plan.
Der Termin ergebe sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): die Regelung erlaubt die Schutzmaßnahmen derzeit nur befristet bis zum 19. März. Bund und Länder wollen das Gesetz auf einen Corona-Basisschutz reduzieren und um weitere drei Monate verlängern.
Laut Vorsitzendem der Ministerpräsidentenkonferenz und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidenten Hendrik Wüst brauche es auch weiterhin einen Basisschutz für die Länder, um die Öffnungen abzusichern. Dies sei übereinstimmende Meinung aller Länder. Scholz versprach hierfür einen sogenannten Mindest-Instrumentkasten, mit dem die Länder auch noch nach dem 20. März handlungsfähig bleiben und gegebenenfalls die Möglichkeit haben, auf Corona-Ausbrüche zu reagieren. Die rechtliche Grundlage dafür soll rechtzeitig geschaffen werden.
Geimpfte und Genesene dürfen sich bislang privat in einer Gruppe von maximal zehn Personen treffen. Diese Regelung entfällt: private Zusammenkünfte unter geimpften und genesenen Personen sind jetzt ohne Teilnehmer-Begrenzung möglich.
Für umgeimpfte Personen bleiben die bislang geltenden Regelungen hingegen noch bis zum 19. März bestehen. Private Treffen sind auf den eigenen Haushalt und auf bis zu zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Von der Regelung ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel werden aufgehoben. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt aber weiterhin bestehen. Soweit das Landesrecht nichts anderes vorschreibt, wird die Nutzung von FFP-Masken empfohlen.
Ab dem 4. März haben Geimpfte, Genesene und Menschen mit tagesaktuellem Test Zugang zur Gastronomie und Hotellerie. Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen. Hier gilt die 2G-Plus-Regel: das heißt jeder, der genesen oder geimpft ist, hat mit tagesaktuellem Test oder Booster-Impfung Zugang.
Es sind auch wieder überregionale Großveranstaltungen möglich. Teilnehmen dürfen Geimpfte und Genesene. Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt maximal eine Auslastung von 60 % der jeweiligen Höchstkapazität. Dabei soll die Personenzahl von 6000 Zuschauenden nicht überschritten werden.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 75 % bei einer Höchstgrenze von 25.000 Zuschauern möglich. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht.
Zuletzt sollen ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen – unter dem Vorbehalt, dass die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt und keine Überlastung droht. Es soll die Homeoffice-Pflicht entfallen. Die Möglichkeit von zuhause zu arbeiten soll aber weiter bestehen.
Über den Zeitpunkt hinaus sollen weiterhin niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen gelten. Dazu gehören die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben oder die Testpflicht in bestimmten Bereichen. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage wird derzeit vorbereitet.
Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März erheblich verschlechtern, soll die Bundesregierung zügig die notwendigen Gesetzgebungsverfahren für neue Schutzmaßnahmen einleiten.
Es wird weiterhin die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Betracht gezogen. Hierzu wurden verschiedene Modelle vorgelegt. Vermutlich im März soll der Bundestag dann darüber debattieren.
Die Kanzlei Mingers reicht Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht der Gesundheits- und Pflegeberufe ein. Jeder, der aus der Gesundheits- und Pflegebranche kommt, kann teilnehmen! Die Kosten pro Teilnehmer betragen 300€. Anmeldungen sind bis zum 28.02.2022 möglich. Melden Sie sich jetzt unter office@mingers.law und schließen Sie sich uns an!
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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