In einigen EU-Ländern gehen die Kapazitäten für PCR-Tests aus. Deswegen soll künftig ein positiver Schnelltest für einen Genesenen-Nachweis ausreichen. Zudem will die EU die Einreiseregeln lockern. Mehr dazu hier im Folgenden!
Laut EU-Kommission können Bürger künftig den europaweit gültigen Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion auch per positiven Schnelltest erhalten. Der Test muss durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt werden und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein. EU-Länder haben die Möglichkeit, Zertifikate auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.
Die Regelung gilt ab sofort, sobald die EU-Länder bereit sind. Anlass für die Regelung ist der erhebliche Druck auf die nationalen Screening-Kapazitäten. Bislang konnten Genesenen-Nachweise nur mit positivem PCR-Testergebnis ausgestellt werden. Im Zuge der Omikron-Welle ist es allerdings zu Engpässen bei PCR-Tests gekommen.
Die EU-Länder erleichtern Geimpften und Genesenen die Einreise. Auf Empfehlung der EU-Kommission sollen ab dem 1. März alle Test- und Quarantänevorschriften für Reisende wegfallen, die von der EU oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassene Impfstoffe erhalten haben. Dasselbe gilt für Kinder unter sechs Jahren, die bei der Reise von einem Erwachsenen begleitet werden.
Wer innerhalb von 180 Tagen vor Reiseantritt eine Corona-Infektion überstanden hat, gilt als genesen. Als geimpft gilt man, wenn die letzte Impfung mindestens 14 Tage und maximal 270 Tage vor Einreise zurückliegt oder der Reisende eine Auffrischungsdosis erhalten hat.
Laut EU-Kommission werden die Neuregelungen das Reisen von außerhalb der EU in die EU weiter erleichtern. Die Entwicklung der Pandemie, die weltweit zunehmende Impfquote und die Verabreichung von Auffrischungsdosen finden dabei Berücksichtigung.
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