Wenn Ehen zu Grunde gehen, geht es häufig vor Gericht im Scheidungsverfahren um Besitz und Geld. Hierzu gehören manchmal auch teure Gegenstände oder Haustiere, wofür ein Umgangsrecht gefunden werden muss. Wir zeigen Ihnen eine Auswahl von kuriosen Prozessen.
Ein Handwerker, der seiner zukünftigen Ehefrau ein Haus geschenkt hat, erhielt es nach langem Rechtsstreit wieder zurück. Der Malermeister hatte sich drei Jahre nach der Hochzeit scheiden lassen, weil die Dame, eine ehemalige Prostituierte, heimlich wieder ihrem Beruf nachgegangen ist. Das Oberlandesgericht Rostock hat darin eine gravierende Verfehlung gesehen und sprach das Eigenheim dem Mann zu.
Ein Ehemann hatte sich mehrere Jahre alleine um seine kostbare Weinsammlung gekümmert. Die Ex-Partnerin beanspruchte nach der Scheidung die Hälfte der Weinsammlung oder einen Ausgleich i.H.v. 250.000€. Das Amtsgericht München entschied, dass der Weinvorrat wie eine Münz- oder Briefmarkensammlung als individuelles Hobby des Mannes und nicht wie ein Haushaltsgegenstand behandelt wird. Die Frau erhielt weder die Hälfte der Weinvorräte noch einen finanziellen Ausgleich.
Der Unterhalt für einen gemeinsamen Hund betrug für einen Ehemann Hundert Euro monatlich. Dies legte das Ehepaar bei der Scheidung vertraglich fest. Allerdings erschien das dem Mann auf Dauer zu viel und wollte nach einer Weile den Unterhalt nicht mehr zahlen. Das Pfälzische Oberlandesgericht entschied, dass bis zu dem Tod des Hundes der monatliche Unterhalt weiterhin gezahlt werden muss
Nach einer Scheidung müssen auch Hunde nicht zwingend auf Herrchen oder Frauchen verzichten. Ein Ehepaar hatte sich nach der Trennung um das Sorgerecht für den gemeinsamen Pudel gestritten. Der Hund wurde nach einer tierpsychologischen Untersuchung zwar der Frau zugesprochen, aber das Amtsgericht Bad Mergentheim räumte dem Mann ein Besuchsrecht ein. Der Mann durfte den Pudel jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat besuchen.
Für Fragen zum Thema Scheidung stehen wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter 02461/8081 oder verwenden Sie unser Kontaktformular, welches Sie unten finden. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter.
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