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Die Straßen in Deutschland sind bekannterweise oftmals nicht die Besten. Schäden durch Schlaglöcher sind mittlerweile keine Seltenheit mehr. Doch wer zahlt den Schaden im Notfall?
Unter Baulastträgern versteht man Gemeinden, Landkreise oder auch den Bund, welche grundsätzlich für die Instandhaltung der Straßen verantwortlich sind. Allerdings ist es in der Regel schwer, diese für eventuelle Schäden zur Kasse zu beten. Auch aufgrund der Annahme, dass der Fahrer eine Mitschuld trägt, da dieser gegen das Sichtfahrgebot verstoße.
Zwar ist die Regelung, dass ein Autofahrer nur so schnell fahren darf, sodass er jedes Schlagloch bemerken kann und anhalten könnte utopisch, allerdings existiert sie, wodurch in der Regel von einer Mithaftung ausgegangen wird. Baulastträger müssen im Gegensatz nur dann die Verantwortung tragen, falls diesen eine Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.
In der Regel bleibt ein Autofahrer auf den entstandenen Kosten sitzen. Auch aufgrund dessen, dass Städte und Gemeinden für den schlechten Zustand der Straßen nicht zur Rechenschaft gezogen werden dürfen. Diese Begründung reicht für eine Haftung nicht aus.
Sobald eine Stadt oder Gemeinde nachweisen kann, dass sie die Straßen regelmäßig kontrollieren und kein Verstoß gegen die Pflichten vorliegt, ist eine Mithaftung ausgeschlossen. Dies bestätigt auch das Kammergericht Berlin im Jahr 2015, welches der Stadt das Recht zusprach. Begründung waren regelmäßige Kontrollen und kein nachweisliches Fehlverhalten, was dann der Fall wäre, wenn ein verkehrsunsicherer Zustand nicht erkannt oder nicht rechtzeitig behoben wurde.
Um die Baulastträger zur Zahlung zu zwingen, muss ein Beweis für das Fehlverhalten vorliegen. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn das Schlagloch schon seit geraumer Zeit existiert und die Gemeinde nichts unternahm. Augenzeugen, also zum Beispiel Anwohner, können hierbei helfen.
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