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Ein Besuch im Restaurant – nicht immer verläuft alles glatt und Ihren Erwartungen entsprechend. Die Tischreservierung wurde nicht angenommen? Das Essen schmeckt miserabel? Der Service ist unhöflich? Jeder Gast hat in einem Restaurant bestimmte Rechte – auch Sie! Die häufigsten Fragen, die sich im Restaurant für Gäste stellen, haben wir für Sie in diesem Artikel beantwortet.
Wenn Sie einen Tisch im Restaurant reservieren, gehen Sie mit dem Gastwirt eine bindende Verpflichtung ein. Erscheinen Sie nicht und bestellen den Tisch wieder ab, ist entscheidend, was Sie mit dem Gastwirt vereinbart haben.
Sollten Sie nur einen Tisch reserviert und eine genaue Personenanzahl genannt haben, dürfen Sie die Bestellung unkompliziert stornieren. Doch wie sieht es bei detaillierten Vereinbarungen aus? In diesem Fall kann der Gastwirt vereinbarte Preise geltend machen und Aufwendungen in Rechnung stellen. Aber aufgepasst: Der Gastwirt muss die Erstattung des entgangenen Gewinns eindeutig belegen!
Trotz einer vorangegangen Reservierung bekommen Sie im Restaurant keinen Tisch? Dann muss der Gastwirt Ersatz leisten! Demnach ist er dazu verpflichtet, Ihre Fahrtkosten zum Restaurant zu ersetzen. Unter Umständen muss er sogar die Mehrkosten tragen, wenn Sie in ein anderes Lokal gehen, wo gleiche Speisen teurer sind.
Grundsätzlich ist eine Wartezeit im Restaurant von 30 Minuten zumutbar, auch wenn Sie den Tisch reserviert haben. Schadensersatz dürfen Sie fordern, falls Sie länger als 30 Minuten auf Ihren Tisch warten müssen.
Müssen Sie mehr als 30 Minuten auf Ihr Essen warten, kann am Ende ein Satz von bis zu 30% der Rechnung einbehalten werden. Diese Kürzung der Rechnung muss das Restaurant rechtlich hinnehmen.
In diesem Fall hat der Gastwirt zuerst einmal das Recht auf Nachbesserung. Wichtig: Melden Sie schlechtes Essen umgehend! Wenn Sie das Gericht erneut bestellen und es auch bei diesem Mal nicht schmeckt, können Sie den Rechnungsbetrag mindern oder gehen, ohne dafür zu zahlen.
Natürlich sollten Sie keine Ewigkeiten auf Ihre Rechnung warten. Aber einfach ohne Bezahlung zu gehen, ist keineswegs ratsam. Lässt die Rechnung trotz mehrmaligen Rufens länger als 30 Minuten auf sich warten, gehen Sie zum Tresen und hinterlassen Ihre Adresse. So kann das Restaurant Ihnen die Rechnung postalisch zukommen lassen.
Die sogenannten „Doggy-Bags“ sind mittlerweile Alltag für die meisten Restaurants. Dennoch steht es dem Gastwirt frei, Ihnen die Reste des Menüs einzupacken. Rechtlich gesehen gibt es keinen Anspruch darauf, Ihr Essen mit nach Hause nehmen zu dürfen.
„Der Kunde ist König“ – in der Realität sieht das manchmal anders aus. Eine unfreundliche Bedienung kann mit Preisminderung bis zu 20% „bestraft“ werden. Hat Ihnen das Essen jedoch gut geschmeckt, sollten Sie die Speisen außen vor lassen und einfach kein Trinkgeld geben.
Offene Beträge auf der Rechnung bringen Gäste häufig ins Schwitzen. Bleiben Sie nach einem Treffen mit Freunden alleine am Tisch zurück, müssen Sie nicht die Zeche zahlen! Demnach zahlen Sie nur das, was Sie auch bestellt haben. Hier hat der Gastwirt keine Ansprüche Ihnen gegenüber. Er muss sicherstellen (z.B. durch einzelnes Abkassieren), dass alle Rechnungsbeträge auch beglichen werden.
Grundsätzlich ist es schwierig, rückwirkend nachzuweisen, ob Ihre körperlichen Schäden durch ein schlechtes Essen im jeweiligen Restaurant verursacht wurden. Aber wenn Sie dies beweisen können, ist der Gastwirt schadenersatzpflichtig!
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere interessante und aktuelle News finden Sie täglich auf unserem Blog.
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