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Die Zahl der Kinder, die durch eine Samenspende erzeugt wurden, beläuft sich in Deutschland auf rund 100.000. Die meisten davon kennen ihren Erzeuger nicht. Wann und wie sie den Namen erfahren dürfen, erklären wir Ihnen hier.
Im Gegensatz zu Eizellenspenden oder einer Leihmutterschaft ist es in Deutschland legal, als Mann seinen Samen zu spenden. Die Samenspende ist jedoch, anders als vielleicht gedacht, nicht mit einer bedingungslosen Anonymität des Spenders verknüpft.
Im Jahr 2013 entschied das OLG Hamm, dass eine Anonymitätsvereinbarung zwischen der Klinik und dem Spender nicht dafür sorgt, dass das Recht der Spenderkinder auf Auskunft über den biologischen Vater erlischt.
Das Bundesverfassungsgericht entschied bereits im Jahre 1989, dass der Anspruch auf diese Auskunft sich aus den Grundrechten ableitet. Gesetzlich verankert ist dieses Recht jedoch nicht. Besondere Bedingungen, um eine Auskunft zu erhalten müssen nicht erfüllt sein.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Kombination mit Artikel eins des Grundgesetzes fordern das Recht auf Kenntnis der leiblichen Eltern.
Um diese Auskunft zu fordern, muss ein Spenderkind kein Mindestalter erreicht haben. Ist dieses jedoch unter 16 Jahre alt, muss ein gesetzlicher Vertreter die Interessen des Kindes im eventuellen Konflikt mit der Klinik durchsetzen.
Generell muss hierbei auch jeder Einzelfall geprüft werden und die Interessen aller Parteien gegeneinander abgewogen werden. Die wirtschaftlichen Interessen des Samenspenders stehen hierbei jedoch oft im Hintergrund.
Generell ist ein Samenspender nicht unterhaltspflichtig. Um dies zu erwirken, müsste ein Kind beantragen, dass die Vaterschaft des rechtlichen Vaters angefochten und die des biologischen anerkannt wird.
Auch ist der Erzeuger nicht dazu verpflichtet einen Kontakt zu seinem Kind zu pflegen. Das Recht des Kindes besteht lediglich auf der Auskunft des Namens. Wenn der Erzeuger nicht damit einverstanden ist, darf das Kind diesen nicht kontaktieren oder besuchen.
Erst seit dem Jahr 2007 müssen Kliniken und Samenbanken die Daten der Spender 30 Jahre lang aufbewahren. Da es auch kein Register gibt, in dem Spender und Spenderkinder aufgeführt werden, kann es für das Kind schwer werden, die Identität des Vaters ausfindig zu machen. Wurden die Daten nicht verwahrt, was früher oft üblich war, ist die Chance gering, den Spender jemals ausfindig zu machen.
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