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Viele Menschen verbinden mit dem Begriff Stiftung reiche, vermögende Leute, die einen Teil ihres Geldes dem guten Zweck zuwenden. Doch auch Sie können mit einem relativ kleinen Vermögen eine Stiftung gründen und somit Gutes tun.
Häufig ist es lohnenswert, dass man geerbtes Vermögen in eine Stiftung investiert und somit zum Beispiel den Willen des Verstorbenen weiterführt. Unter dem Begriff Stiftung versteht man Vermögenswerte, die einem dauerhaften Zweck gewidmet sind. Man sollte sich jedoch vorher im Klaren darüber sein, dass sich dieser Schritt nicht rückgängig machen lässt und man sich durch die Gründung einer Stiftung endgültig von der Vermögensmasse trennt. Bereits ein relativ geringer Geldbetrag im fünfstelligen Bereich kann Grundlage für eine Stiftung sein.
Als lohnenswert bezeichnen Experten eine Stiftung ab einem Vermögen von einer Millionen Euro aufwärts. Denn auch hier muss man bedenken, dass eine rechtsfähige Stiftung sich selbst tragen muss und auch Verwaltungskörper und dadurch Angestellte durch das Vermögen bezahlt werden müssen.
Im Normallfall bezieht eine Stiftung seine Erträge unmittelbar aus dem Vermögen, in der Regel durch Zinserträge. Da es momentan eine Niedrigzinsphase gibt, muss eine Stiftung dies durch Unternehmsbeteiligungen verschiedener Art, wie zum Beispiel Aktien, ergänzen. Auch Mieteinnahmen, Zuschüsse unterschiedlicher Institutionen, sowie Spenden, finanzieren eine Stiftung mit.
Soll eine Stiftung nur die Angehörigen absichern, sollte man dies nicht durch eine gemeinnützige Stiftung tun. Bei dieser Form darf lediglich ein Drittel des Einkommens der Stiftung zur Familienabsicherung verwendet werden. Eine Familienstiftung dient jedoch nur zur Erhaltung des Vermögens und zur Absicherung der Familienangehörigen und ist keine gemeinnützige Form einer Stiftung.
Da Pflichtteilsberechtige Personen einen Anspruch auf ein Teil des Erbes haben, können diese die Stiftung anfechten. Das sollte jedoch gut überlegt sein, da genau diese Art von Konflikten vermieden werden wollte und die Stiftung durch so einen Rechtsstreit erheblichen Schaden nehmen kann.
Steuerliche Vorteile bringen nur gemeinnützige Stiftungen, da diese von der Erbschafts- und Körperschaftssteuer befreit sind. Auch einkommenssteuerliche Vorteile gibt es dann, wenn der Stifter seine investierte Vermögensmasse als Spende absetzt. Das gilt jedoch lediglich für Zuwendungen, die vor dem Tod getätigt und nicht erst durch die Testamentseröffnung bekannt wurden. Durch den Spendenabzug verliert der Stifter jedoch sein Vermögen dauerhaft.
Für den Erben besteht durch die Stiftung das Risiko, dass der Nachlass im dauerhaft entzogen wird. Auch bestehen Haftungsrisiken, wenn der Stifter oder dessen Erben zum Beispiel im Vorstand der Stiftung tätig werden. Dadurch kann es auch zu erheblichen Zweifeln an der Kompentenz der Stiftung kommen.
Entscheidet sich die Person trotz alldem zur Stiftungsgründung muss er das Stiftungsgeschäft vorbereiten. Dazu zählen seine Willensbekundung und eine Stiftungssatzung. Dies geschieht in Abstimmung mit der Stiftungsbehörde und dem Finanzamt. Sind diese Dokumente durch den Stifter unterzeichnet, überträgt er sein Vermögen an die Stiftung.
Denken auch Sie über die Gründung einer eigenen Stiftung nach und benötigen dabei anwaltliche Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gerne unter 02461-8081. Unsere Kollegen sind 24 Stunden für Sie da!
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