Bild: Rawpixel.com / shutterstock.com
Für viele erfüllt sich mit der Selbstständigkeit ein großer Traum! Doch das ist nicht so einfach und schön, wie man sich das vielleicht am Anfang vorgestellt hat. Was Sie tun können,um eine mögliche Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Gesetzlich gesehen ist man scheinselbstständig, wenn man an die Tagesabläufe eines Auftraggebers gebunden ist und nicht etwa anders herum. Wie genau das gemeint ist, ist nicht klar definiert, doch es gibt einige Merkmale, an denen man eine echte Selbstständigkeit erkennen kann. Zum Beispiel kannst man eine echte Selbstständigkeit daran erkennen, wenn man zur selben Zeit mehrere Kunden hat, für die man arbeitet. Aber auch eigene Geschäftsräume oder eine Internetseite, die man betreibt sind Anzeichen für die echte Selbstständigkeit, sowie wenn man Mitglied im Berufsverband.
Schwierig wird es, wenn der Selbstständige sich bei seinem Auftraggeber an- und abmelden muss. Auch ist es kompliziert, wenn die Arbeitsgeräte des Auftraggebers verwendet werden oder der Auftragnehmer sogar eine eigene E-Mail-Adresse bei seinem Auftraggeber hat oder nur hauptsächlich an diesem Auftrag arbeitet. Wenn dies der Fall ist, wird es meist als scheinselbstständig eingestuft.
Finanzielle Folgen hat eine Scheinselbstständigkeit eigentlich nur für den Auftraggeber. Dieser muss nämlich in diesem Fall Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlen, die schnell die Höhe eines Jahreshonorar erreichen können und das kann im schlimmsten Fall für kleine Betriebe die Insolvenz bedeuten! Dem Auftragnehmer droht im schlimmsten Fall der Verlust eines Auftrags.
Es kann zwar hilfreich sein, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gutes Verhältnis miteinander haben, doch wenn dieses Verhältnis zu eng wird, können die Grenzen zwischen der echten Selbstständigkeit und der Scheinselbstständigkeit schnell verschwimmen!
Man sollte also sowohl als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer darauf achten, dass man die Anzeichen für eine Scheinselbstständigkeit beachtet und umgeht. Denn selbst eine nett gemeinte Einladung zur Weihnachtsfeier kann bei der Entscheidung für oder gegen eine Scheinselbstständigkeit große Auswirkungen haben.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns telefonisch unter 02461/8081 erreichen. Wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, helfen Ihnen gerne weiter! Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und unserem YouTube-Kanal.
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