Wochentags im Büro, wochenends als Barkeeper oder Kellner noch was dazuverdienen. Neben dem Hauptberuf noch einem Zweitjob nachgehen, ist in den meisten Fällen kein Problem. Solange die Leistung im Hauptjob nicht leidet, alles kein Thema. Wir haben drei Tipps, wie Sie den Ärger mit dem Arbeitgeber vermeiden!
Gibt es finanzielle Engpässe, suchen sich viele Vollzeitbeschäftigte noch einen Zweitjob. In der Regel ist das kein großes Problem. Zur Sicherheit sollten Arbeitnehmer ihren Chef allerdings darüber informieren. So kann u.a. der Arbeitsvertrag eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber festgeschrieben sein.
Interessanter Fakt: Arbeitgeber dürfen kein pauschales Verbot für eine Nebentätigkeit aussprechen!
Formulierungen im Arbeitsvertrag können zwar die Informationspflicht für einen etwaige Nebentätigkeit bestimmen, dennoch sind generelle Verbote von Zweitjobs unwirksam.
Arbeiten Sie im Büro und am Wochenende an der Bar, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen Strick aus dem Zweitjob drehen. Anders sieht das allerdings aus, wenn die Nebentätigkeit ähnlich geartet ist wie die Hautbeschäftigung!
Wirkt sich Ihr Zweitjob negativ auf die Hauptarbeitgeber-Interessen aus, droht schnell die Kündigung des Arbeitsverhältnisses!
Achtung also beispielsweise für Dienstleister, die mit ihrem Zweitjob dem eigenen Chef Konkurrenz machen. So bei FriseurInnen: Schneiden Sie nach Ladenschluss privat und auf Rechnung zu Hause weiter, kann Ihr Angestelltenverhältnis ganz schnell beendet sein!
Mit einem Zweitjob überschreiten viele die gesetzlich festgeschriebene, werktägliche Arbeitszeit. Und das meist schneller, als Ihnen lieb ist. Das Arbeitsgesetz erlaubt dabei an Werktagen acht Stunden. Ausnahmen bestätigen die Regeln: Verlängert werden kann auch auf bis zu zehn Stunden!
Offene Karten sind auch im Arbeitsverhältnis sehr zu empfehlen, sprechen Sie mit Ihrem Chef über den angestrebten Zweitjob und klären alle Rahmenbedingungen. Ein Verbot für Nebentätigkeiten gibt es nicht!
Achten Sie darauf, dass der Zweitjob Ihrem Hauptarbeitgeber nicht den Rang abläuft, sonst kann es schnell zur Kündigung kommen!
Behalten Sie die Uhr im Blick, überschreiten Sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene, werktägliche Arbeitszeit von acht bzw. maximal zehn Stunden!
Zweitjobs werden von etwa 5 % der Erwerbstätigen nachgegangen — es ist keine Schande, aber machen Sie kein Geheimnis darauf, das kann Sie im schlimmsten Fall den Hauptjob kosten!
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