Bewertungsportale für Ärzte wie bspw. Jameda müssen lt. BGH-Urteil die Kritiken der Nutzer besser prüfen: Beweispflicht für Anbieter! Bei uns gibt’s den Fall der Bewertungstitanen!
Ein Zahnarzt hatte sich jüngst gegen eine schlechte Bewertung auf dem medizinischen Bewertungsportal Jameda gewehrt, sodass jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung treffen musste: Prüf- und Beweispflicht bei Bewertungsportalen!
Alles im Rahmen: Die Prüfpflicht der Bewertungsportale wie Jameda u.a. seien aber nur so weit zur Prüfung der Angaben verpflichtet, wie eine Wirtschaftlichkeit nicht gefährdet wird.
Das liegt zugrunde: Der Zahnarzt forderte die Löschung einer schlechten Bewertung seiner Praxis bzw. fachlichen Kompetenz über das Portal Jameda, bei dem ein Nutzer, ganz anonym natürlich, eine Gesamtnote von 4.8 abgegeben hatte. Die Kriterien von Aufklärung, Vertrauensverhältnis oder Behandlung kamen dabei mit einer 6 (Schulnotensystem) weg. Nach der Löschung ist vor der Löschung. Nach einer Prüfung durch Jameda ging die miese Bewertung wieder online!
Einmal eine Bewertung abgegeben, sei sie noch so schlecht, ist in der Datenkrake Internet gefangen. D.h. wer Restaurants, Hotels oder eben Ärzte einmal schlecht bewertet, vergisst womöglich, dass das weitreichende Konsequenzen für den Betroffenen haben kann!
Eine Löschung ist für Ärzte bspw. auf Portalen wie Jameda ein echtes Hindernis! Die Bewertung findet anonym statt und damit fehlen jegliche Punkte zur Nachverfolgung, ob z.B. überhaupt eine Bewertung stattgefunden hat oder vielleicht nur Missgunst oder die Konkurrenz dahintersteckt.
Die Anonymität ist das große Problem vieler Portale für Betroffene, für die Bewertungsportale selbst aber auch das Rezept zum Erfolg! — Ohne Namen oder sonstige Identifikationskriterien bewerten Nutzer von Jameda & Co. gerne, häufig und meist auch gelassener schlecht. Wer soll das schon nachvollziehen?
Und genau da liegt die Krux für Ärzte, die bewertende User niemals in ihrer Praxis gesehen haben. Persönlichkeitsverletzungen sind anonym eben schneller getippt und es droht eigentlich keine Strafe, da anonym.
1.) Haben die Portalbetreiber sich mit dem bewertenden Nutzer in Verbindung gesetzt und eine detaillierte Behandlungsbeschreibung verlangt?
2.) Hat der Nutzer Belege/Beweise für seine angebliche Behandlung, z.B. Rezepte oder Bonushefte?
3.) Wurden die sensiblen Daten an mich, den Geschädigten, weitergeleitet?
Das jüngste BGH-Urteil soll nun Ärzte und andere Betroffene von schlechten Bewertungen bei Jameda & Co. schützen. Prüfungen sollen ab jetzt genauer durchgeführt werden und Nachweise eingeholt und so die Beweispflicht auf den Nutzer bzw. das Portal umzulegen, ob die Bewertung überhaupt Bestand hat.
Ein Grundsatzurteil ist dieses nun aber nicht, was das für andere Bewertungsportale bedeutet, wird sich zeigen!
Betroffener von schlechten Bewertungen oder sogar Opfer von Rufmord oder Mobbing im Netz? Dann wenden Sie sich an uns! Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer kümmern uns um Ihr Anliegen bei Bewertungsportalen oder im Webspace! Kontaktieren Sie uns hierzu telefonisch oder per Mail und vereinbaren eine persönlichen Termin!
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