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22.03.2016
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01.04.2016

Reiserecht: Terroranschlag in Brüssel – Wann können Reisende umbuchen oder stornieren?

26.03.2016

Der heutige Anschlag in Brüssel, sowie die aktuellen Anschläge in Istanbul und Ankara erschüttern die Welt. Erneut wurden viele Menschen getötet. Wer vor hat bald in die betroffenen Länder oder Städte zu reisen, ist zu Recht sehr verunsichert. Doch welche Rechte haben Sie, wenn Sie bereits gebucht und sogar gezahlt haben? Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen aus dem Reiserecht – welche Ansprüche können geltend gemacht werden?

Was sieht das Reiserecht vor, wenn im Reiseziel Terrorgefahr herrscht?

Wenn im Urlaubsgebiet aufgrund von sogenannter höherer Gewalt eine Gefahrensituation herrscht, kann Ihre Reise kostenlos storniert werden. Auch wenn die Reise oder der Flug bereits bezahlt wurde, bekommen Sie ihr Geld zurück. Ob die aktuelle Situation in dem entsprechenden Land als gefährlich einzuschätzen ist, können Sie bei dem Auswärtigem Amt einsehen. Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich zusätzlich über die aktuellen Reisehinweise und über Medien zur Lageentwicklung regelmäßig zu informieren.

Kann die Reise bei einer Gefahrensituation jetzt kostenlos storniert oder umgebucht werden?

Dies ist wahrscheinlich möglich. Nach aktueller Rechtsprechung besteht ein Kündigungsrecht wegen Gefährdung durch höhere Gewalt. Sie dürfen ihre Reise dann kostenlos umbuchen oder stornieren. Selbst wenn keine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt vorliegt, erweisen sich viele Reiseveranstalter als kulant und ermöglichen es, die Reise umzubuchen oder zu stornieren.

Wie reagiert der Reiseveranstalter auf eine Stornierung wegen Terror?

Hierzu können Sie sich auf der Webseite oder telefonisch bei Ihrem Reiseveranstalter informieren. Viele Reiseveranstalter bieten für Reisen in betroffene Städte oder Länder kostenlose Stornierungen und Umbuchungen an. Einige Anbieter bieten sogar bei allen Reisen eine kostenlose Umbuchung bis vier Wochen vor Anreise um.
Sie haben eine Reise gebucht und möchten diese aufgrund der aktuellen Anschläge ungern antreten? Falls Ihr Reiserveranstalter sich weigert, die Reise umzubuchen oder zu stornieren, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt. Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer hat jahrelange Erfahrung im Bereich Reiserecht und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung. Kontaktieren Sie hierzu uns unter 02461/8081 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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