Wer sich einvernehmlich scheiden lässt, ist sich über eine Trennung einig. Jedoch herrscht häufig Uneinigkeit über Unterhalt und Umgangsrecht, worüber jedoch bei einer einvernehmlichen Scheidung Einigkeit herrschen sollte. Durch einen Anwalt lassen sich die Kosten und die Dauer durch eine Trennung optimal reduzieren.
Auch bei einer einvernehmlichen Trennung muss das Trennungsjahr eingehalten werden. Hierbei müssen beide Ehepartner über eine Dauer von einem Jahr in unterschiedlichen Haushalten leben. Beide Partner können während des Trennungsjahrs auch in der gemeinsamen Wohnung leben, wodurch sich Kosten einsparen lassen. Dies ist möglich, wenn sich beide darüber einig sind, dass das Trennungsjahr stattgefunden hat.
Grundsätzlich besteht bei jeder Scheidung die Pflicht, dass sich jede Seite durch einen Anwalt vertreten lässt. Bei einer einvernehmlichen Trennung reicht es theoretisch aus, wenn nur durch einen Ehepartner ein Anwalt beauftragt wird. Durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung können Dauer und Kosten reduziert werden. Stimmt die Gegenseite zu, kann ein Scheidungsurteil per Beschluss vom Gericht ausgesprochen werden.
Es empfiehlt sich dennoch die anwaltliche Unterstützung für beide Seiten, da bei einer Trennung oftmals wichtige Aspekte vergessen werden. Denn ein Auseinandergehen hat langfristige finanzielle und versicherungstechnische Auswirkungen. Wir empfehlen deshalb auch bei einer einvernehmlichen Scheidungssituation, dass sich beide Ehepartner separat von einem Scheidungsanwalt beraten lassen. Dies kann insgesamt die entstehenden Scheidungskosten und Dauer reduzieren.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer haben bereits jahrelange Erfahrung im Bereich Scheidungsrecht und unterstützen Sie gerne! Durch unsere unverbindliche Erstberatung entstehen Ihnen keine Kosten. Kontaktieren Sie uns hierzu unter 02461/8081 oder nutzen Sie unser unten stehendes Kontaktformular. In unserer Rubrik News finden Sie weitere interessante Blogbeiträge zum Scheidungsrecht und anderen Themen.
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