Bild: Ditty_about_summer / shutterstock.com
Die Reise ist gebucht, die Bilder im Katalog traumhaft: Doch kaum ist man am Urlaubsort angekommen, gibt es das böse Erwachen.
Schon im Vorfeld gibt es gewisse Rechtsfragen, die Urlauber sich stellen sollten, um etwaige unschöne Überraschungen bei der Ankunft zu vermeiden. Meerblick = Blick aufs Meer? Besuch im Hotelzimmer? Buffet-Essen für später einpacken?
Nachfolgend haben wir für Urlauber die wichtigsten Rechtsfragen für die Reise beantwortet, um Ihnen Stress und Ärger zu ersparen.
Sie sind nach mehrstündiger Anfahrt endlich im Hotel angekommen und müssen an der Rezeption feststellen, dass Ihr Zimmer nicht bezugsfertig ist. Das ist ärgerlich, aber gemäß der Auffassung des Duisburger Amtsgerichts lediglich eine Unannehmlichkeit, nicht aber ein Mängel für den ein Preisnachlass gewährt werden könnte.
Das reservierte Zimmer wurde an andere Gäste vergeben — ein Unding. Das Geld gibt es für Sie dann natürlich zurück. Sind Sie allerdings zu spät angereist und kündigen Ihre Verspätung zudem nicht an, besteht Ihrerseits kein Anspruch auf das gebuchte Zimmer.
Zimmer mit Meerblick — herrlich klingt das schon im Reisekatalog. Bekommen Sie am Urlaubsziel angekommen nun aber ein Zimmer ohne Meerblick vom Personal zugewiesen, besteht für Sie ein Anspruch auf einen 7%-igen Preisnachlass. Aber Vorsicht: Ist das Zimmer subjektiv unansehnlich und „nicht so wie auf den Fotos“ bspw. mit einem grandiosen Blick auf ein Parkhaus liegt kein Reisemängel vor! Eine Entschädigung ist hier nicht einzufordern.
Zimmer Meerseite: Anders als der Meerblick, verspricht die Meerseite eines Hotelzimmers lediglich, dass sich Ihr Hotelzimmer auf der dem Meer zugewandten Seite befindet. Der Blick zum glitzernden Nass kann also versperrt sein!
Wie bei Hempels unterm Sofa — Ist Ihr gebuchtes Hotelzimmer schmutzig besteht kein direkter Preisnachlass. Primär ist das Personal aufzufordern die Räume noch einmal zu säubern. Geschieht dies nicht, haben Sie das Recht auf einen Rabatt von max. 60 %. Bei Bettwanzen haben Sie Anspruch auf ein neues Zimmer und zusätzlich ein Recht auf eine 75%-ige Preisminderung.
Getränke aus dem Supermarkt sind erlaubt. Als Hotelgast mieten Sie ein Zimmer inkl. Mobiliar, was Ihnen wiederum verschiedene Rechte einräumt. So ist es bspw. erlaubt, Getränke aus dem Supermarkt in der Minibar zu kühlen und Sie dort auch zu öffnen und trinken.
Durch die temporäre Anmietung des Hotelzimmers ist es Ihnen ebenso erlaubt auch Gäste in Ihrem Zimmer zu empfangen. Übernachten Freunde jedoch bei Ihnen, hat der Hotelier wiederum das recht eine zusätzliche Übernachtung zu berechnen.
Übrigens: Egal, wie lecker das Essen am Buffet ist, Proviant dürfen Sie sich nicht einstecken. Natürlich besteht am Buffet selbst freie Auswahl, ein Lunchpaket für den ganzen Tag am Frühstücksbuffet zusammenzustellen ist allerdings nicht gestattet. — Bis zu 25% Preisnachlass gibt es, wenn die Verpflegung nicht dem Hotelstandard entspricht. Das bedeutet: Ein 5-Sterne-Hotel darf während des Buffets nicht nur zwei Mahlzeiten anbieten.
Das nehme ich mit — Bademäntel, Flaschenöffner und Toilettenartikel mitzunehmen ist kein Kavaliersdelikt! Wer Souvenirs aus dem Hotelzimmer mitgehen lässt, macht sich strafbar. Es handelt sich hier um Diebstahl. Meist drücken Hoteliers ein Auge zu, es besteht allerdings auch ohne polizeiliche Anzeige das Recht auf Seiten des Hotelbetreibers Ihnen die Souvenirs in Rechnung zu stellen.
Natürlich ist im Reiserecht vieles mit einem Anwalt zu retten und immer vom individuellen Fall des einzelnen Urlaubers abhängig, was Ihnen am Ende als Entschädigung für einen mittelmäßigen Urlaub zusteht.
Die nachfolgende Checkliste verschafft Ihnen aber schon vor allem Ärger einen kurzen Überblick zu Ihren Rechten als Urlaubern:
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