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Weiterbildung ist wichtig für die berufliche Karriere. Nur wer permanent neue Aufgaben lernt und übernimmt, kann in der Arbeitswelt Schritt halten. Doch bei der Planung einer Fortbildung stellen sich Fragen wie: habe ich einen Anspruch auf Bildungsurlaub? Brauche ich die Erlaubnis des Arbeitgebers? Werde ich während des Bildungsurlaubs weiterhin bezahlt? Antworten finden Sie hier im Folgenden!
Ein generelles Recht auf Weiterbildung gibt es nicht. Aber in allen Bundesländern – Bayern und Sachsen ausgenommen – gibt es Bildungsurlaubsgesetze, die unterschiedlich ausgestaltet sind. In den meisten Bundesländern hat der Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaubs. In Tarif- und Arbeitsverträgen oder entsprechenden Betriebsvereinbarungen kann aufgezeigt sein, wie es im Unternehmen um das Recht auf Weiterbildung steht.
Sie sind auf die Zustimmung ihres Arbeitgebers angewiesen. Eventuell müssen Sie auch Ihre zeitlichen Wünsche für den Bildungsurlaub zurückstellen und verschieben, wenn dieser mit dem nicht tauschbaren Urlaub von Kollegen zusammenfällt.
Bildungsurlaub ist nicht gleich Urlaub! Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung zu Bildungszwecken. Der Urlaub hingegen dient der Erholung.
Die Weiterbildung im Bildungsurlaub muss keinen unmittelbaren Bezug zu der Tätigkeit haben, die Sie in Ihrem Job ausüben. Der Kurs muss als Bildungsurlaub lediglich anerkannt sein. Sie haben sogar die Möglichkeit zum Sprachenlernen ins Ausland zu gehen.
Stundenanzahl oder Länge der Betriebszugehörigkeit sind nicht relevant – auch Teilzeitarbeitnehmer haben ein Anrecht auf Bildungsurlaub. Bedingung ist lediglich aus der Probezeit zu sein. Das Gehalt wird während der Fortbildung normal weitergezahlt. Wenn der Arbeitnehmer sich den Kurs selbst ausgesucht hat, hat er die Kosten zu übernehmen.
Der Arbeitgeber muss die Kosten für einen Bildungsurlaub übernehmen, wenn eine andere Tätigkeit im Betrieb ansteht und der Arbeitnehmer noch nicht die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Verweigert der Chef die Kostenübernahme, ist der Betriebsrat zu informieren.
Es ist immer empfehlenswert nachzufragen: einige Unternehmen und Branchen haben eigene Regeln zum Bildungsurlaub. Das lohnt sich! Es gibt viele Möglichkeiten, sich weiterzubilden und das Interesse am Job zu steigern.
Mitglieder der Gewerkschaft IG Metall beispielsweise haben seit dem Jahr 2015 einen Anspruch auf Bildungsteilzeit, die der persönlichen Weiterbildung dient. Die Freistellung ist auf sieben Jahre begrenzt. Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme hat jeder Beschäftigte ein Rückkehrrecht auf den vorherigen oder einen gleich- oder höherwertigen Arbeitsplatz in Vollzeit. Viele Mitarbeiter nutzen die Bildungsteilzeit, um ihr Abitur nachzuholen oder zu studieren. Andernfalls haben sie die Möglichkeit, eine gewisse Zeit voll zu arbeiten und Stunden anzusparen, um dann in gleichem Maße frei zublhaben.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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