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18.01.2017

Rechts vor Recht — Bundesverfassungsgericht urteilt: Doch kein Verbot der NPD!

17.01.2017

Bild: 360b / shutterstock.com
Im März 2016 begann das Verfahren und die Prüfung eines möglichen Verbotes der rechtsextremen NPD wegen verfassungswidriger Parteiziele und -inhalte! Am heutigen Tag verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nun sein Urteil: Der Antrag auf Verbot der Partei wurde abgelehnt! Alles zum Verfahren und dem aktuellen Urteil, erfahren Sie bei uns!

Verbotsantrag abgelehnt — Anhaltspunkte gegen NPD fehlen aber

In einem sind sich Bund, Länder und auch die Richter des Bundesverfassungsgerichtes einig: Die NPD ist rechtsextrem, damit dem Nationalsozialismus zuzuordnen und verfassungsfeindlich. Dennoch fehlen dem BVerfG die Anhaltspunkte für die erfolgreiche Durchsetzung eines Verbotes der Partei. (2 BvB 1/13)
Natürlich geht mit der Ablehnung eines Verbots der rechtsextremen Partei auch Unverständnis einher. Es gäbe trotz unzureichender Anhaltspunkte für ein Verbot dennoch die Möglichkeit auf die rechte Partei zu reagieren: bspw. nannte Gerichtspräsident Voßkuhle den Entzug staatlicher Parteifinanzierung als Option, welche allerdings wiederum nicht vom BVerfG zu entscheiden wäre, sondern vom Gesetzgeber.
— Ein weiterer Verbotsantrag ist bei Erstarken der nationaldemokratischen Partei nicht ausgeschlossen! —

NPD verliert Bedeutung, bleibt aber in der Kommunalpolitik & Europaparlament vertreten

Das heutige Urteil, das das BVerfG gefällt hat, ist nicht der erste Schritt gegen die NPD: Schon 2003 wurde ein Parteiverbot abgelehnt, da Verfassungsschützer bis in die obersten Ränge der NPD die Mitgliederlisten füllten.
Auf Ebene von Kommunalpolitik sowie mit einem Abgeordneten im Europaparlament bleibt sie nach der Abgabe des Landtagssitzes in Mecklenburg-Vorpommerns 2016 dennoch politisch vertreten.
Die rechtsextreme NPD hat mit dem heutigen Tag auch den zweiten Angriff auf ihr politisches Wirken überstanden. Denn nur das BVerfG darf letztlich ein Parteiverbot aussprechen. Ohne standhafte Anhaltspunkte ist ein Verbot allerdings nicht durchsetzbar. In der Geschichte wurden bislang nunmehr als zwei Parteien verboten, 1952 die SRP, die Sozialistische Reichspartei, sowie die KPD, die Kommunistische Partei Deutschlands, 1956 — die NPD wurde bislang verschont!
Mehr Infos zu aktuellen Urteilen finden Sie in unserem Blog oder schauen Sie doch auch auf unserem Youtube-Channel Kanzlei Mingers & Kreuzer vorbei — hier halten wir Sie in kompaktem Videoformat auf dem neuesten Stand!

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