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17.01.2017

Einsatz der Feuerwehr: Wer trägt die Kosten?

17.01.2017

Bild: Anut21ng Photo / shutterstock.com
 
Im Brandfall ist die Feuerwehr glücklicherweise immer schnell zur Stelle und kann den Brand meist zügig unter Kontrolle bringen. Im besten Fall entsteht dabei auch lediglich ein Sachschaden. Aber wer bezahlt für das Ausrücken der Feuerwehr und auf welchen Betrag belaufen sich die Kosten eines Feuerwehreinsatzes?

Brandbekämpfung für das Allgemeinwohl

 
Grundsätzlich gilt die Bekämpfung eines Brandes durch die Feuerwehr als Einsatz für das Gemeinwohl und ist somit kostenlos. Dies gilt auch für die Rettung ivon Menschenleben.
Es gibt jedoch von Bundesland zu Bundesland leicht variierende Feuerwehrgesetze, die die Kosten regeln.
Rückt die Feuerwehr aufgrund eines Brandes aus, so trägt der Steuerzahler die Kosten dafür. Handelt es sich um Brandstiftung, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit kann der Verursacher belangt werden und haftet für den Schaden und den Brandeinsatz. Auch die Versicherung kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit dann nicht für den Löscheinsatz auf. Jedoch nur, wenn ein Gericht dies so beschlossen hat. Gibt es kein Gerichtsurteil, wird die Feuerwehr keine Rechnung erstellen.
Die Kosten für einen Feuerwehreinsatz können eine beträchtliche Summe betragen. Nimmt man die Berliner Feuerwehr als Beispiel, so kostet ein Einsatz eines Löschfahrzeugs pro angefangener Minute 4,70 Euro. Zusätzlich kommen noch die Kosten von 0,71 Euro pro Feuerwehrmann/-frau hinzu (auch pro angefangener Minute gerechnet).
Daher kann man sich leicht ausrechnen, dass ein mehrtägiger Einsatz mit Hundertschaften und mehreren Löschfahrzeugen die normalen Ersparnisse eines Bürger schnell sprengen würden.
Eventuelle Schadensersatzforderungen, falls nicht nur Eigentum beschädigt wurde, sind hier natürlich noch nicht eingerechnet. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz werden sich auch hier die Versicherungen sträuben, die Kosten zu tragen.

Gebäudeschäden und Verkehrsunfälle

 
In beiden genannten Fällen werden die Parteien zur Kasse gebeten, die Inhaber des Schadens sind. Es handelt sich hierbei um die sogenannte Gefährderhaftung. Häufig werden diese Kosten dann aber von der eigenen Versicherung getragen oder der des Verursachers des Schadens.
 
Falls Sie noch offene Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter 02461-8081 und nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Weitere Informationen und aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog oder dem Youtubekanal der Kanzlei Mingers und Kreuzer.

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