„Zuständige Aufsichtsbehörde“ – die Erwähnung dieser zwei zunächst unbedeutenden Wörter können zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages führen. Wenn Sie einen Kreditvertrag in den Jahren 2010 und 2011 abgeschlossen haben, in denen sich derartige Fehler finden, haben Sie die Möglichkeit vom „Widerrufsjoker“ Gebrauch zu machen. Was sich Ihnen dadurch für Möglichkeiten bieten, erfahren Sie hier!
Ob ING-DIBA, Sparkassen, Volksbanken, Sparta-Banken oder Münchener Typ – Betroffenen der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen bietet sich die Möglichkeit des Widerrufsjokers. Dies bedeutet, dass die darin festgehaltene Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Das Darlehen kann sogar noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden.
Der Gesetzgeber hat zum 10.06.2010 das Widerrufsrecht von Darlehensverträgen geändert. Trotzdem wurden in den Jahren 2010 und 2011 in Widerrufsbelehrungen einiger Banken fehlerhafte Pflichtangaben aufgenommen, die nicht als solche gesetzlich vorgeschrieben wurden. Das bedeutet, dass weitere Schritte erforderlich sind oder vom Verbraucher weitere Angaben verlangt werden, die aber vom Gesetzgeber nicht gefordert werden. Bei Abweichungen von der als rechtskonform erklärte Gesetzesänderung ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung somit weiterhin widerrufbar.
Im vorliegenden Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde die Sparkasse von einem Verbraucher verklagt, der seinen Darlehensvertrag zur Immobilienfinanzierung von 2010 im Jahre 2013 widerrief.
Die Sparkasse wehrte sich gegen den Widerruf mit Verweis darauf, dass die Widerrufsfrist verstrichen sei. In der Widerrufsbelehrung wurde die Widerrufsfrist an die Erfüllung von Pflichtangaben geknüpft – darunter auch die Angabe über die zuständige Aufsichtsbehörde. Laut Beschluss des BGH sei dies allerdings eine Abweichung von der gesetzlichen Vorschrift. Zunächst stellt das keine Problematik dar, es gilt lediglich: Wenn ein Kreditinstitut eine zusätzliche Pflichtangabe benennt, muss es diese auch erfüllen. Da dies im vorliegenden Fall von der Sparkasse aber nicht eingehalten wurde, konnte auch von keinem Einsetzen der Widerrufsfrist die Rede sein.
Widerrufen Sie Ihren Kredit, können Sie die Rückabwicklung des Darlehens verlangen und nehmen durch die stark gesunkenen Zinsen eine hohe Summe an Ersparnis ein. Im Gegensatz zu heute lag der durchschnittliche Zinssatz einer Baufinanzierung in den Jahren 2010 und 2011 mindestens 2,5% höher. Bei einer Restlaufzeit der alten Baufinanzierung von bereits fünf Jahren ergibt sich für viele Kunden eine sehr hohe Geldsumme, welche die Bank im Regelfall nicht ohne Weiteres bereit ist abzutreten.
Hierbei ist es empfehlenswert sich professionelle anwaltliche Hilfe zu holen. Dabei sind Fragen zu klären, wie: Ist mein Darlehensvertrag fehlerhaft? Wie setze ich den Widerruf um?
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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