Bild:Rawpixel.com/shutterstock.com
Die einen bejahen Teilzeitarbeit, da sie Flexibilität schaffen kann, die anderen sehen Teilzeitarbeit als Instrument der Arbeitgeber möglichst viel Arbeit abzufangen und bei Bedarf Leute zu entlassen.Ob man Teilzeitarbeit befürwortet oder dagegen ist, man sollte trotzdem einige Dinge beachten und das Arbeitsrecht kennen.
Teilzeitarbeit beschreibt das Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Wochenarbeitszeit geringer ist als bei einer Vollzeitstelle, also anstatt der 40 Stunden pro Woche z.B nur 30 Stunden pro Woche.Die Teilzeitkraft kann an jedem Wochentag mit reduzierter Stundenzahl eingesetzt werden.
Sobald Sie mehr als sechs Monate in einer Firma beschäftigt sind und der Chef mehr als 15 weitere Angestellte hat, haben Sie einen Anspruch auf Teilzeit. Aber Vorsichtig: Der Arbeitgeber kann Ihnen später die Vollzeit verweigern, außer die Teilzeit wird in den ersten drei Jahren nach Geburt Ihres Kindes genommen.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Teilzeit verweigern, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Wenn Teilzeit z.B unverhältnismäßige hohe Kosten verursachen würde. Auf jeden Fall muss der Arbeitgeber die Ablehnung aber Belegen, pauschale Ablehnung sind rechtlich nicht erlaubt. Sollte der Antrag auf Teilzeit abgelehnt worden sein, können Sie frühestens in zwei Jahren wieder einen einreichen.
Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Termin abgegeben werden. Der Antrag kann formlos oder auch mündlich gegenüber dem Chef erfolgen. Allerdings sollten Sie immer gucken, dass Sie später auch beweisen könnten, dass Sie den Antrag fristgerecht gestellt haben.
Lohnt sich Teilzeit?
Bei der Frage, ob man sich Teilzeit und die damit verbundene Freizeit überhaupt leisten kann, sollte man an drei Punkten festmachen: die Höhe der Sozialabgaben, die monatliche Steuerbelastung und die Altersvorsorge.
Welche Teilzeitmodelle gibt es?
Werden Teilzeitkräfte gesetzlich gefördert?
Grundsätzlich schon. Das Arbeitsrecht sieht mehrere Punkte vor:
Wieviel Urlaub bekommen Teilzeitkräfte?
Im Regelfall haben Teilzeitkräfte den gleichen Anspruch auf Urlaub wie andere Mitarbeiter. Das bedeutet, wenn die Teilzeitkraft jeden Werktag arbeitet mit jeweils sechs Stunden, bekommt sie auch normalerweise 30 Urlaubstage. Arbeitet Sie nur von montags bis mittwochs, stehen Ihr im Verhältnis zur Arbeitszeit auch Urlaubszeit zu, also sechs mal von montags bis mittwochs frei.
Zurück von Teilzeit in die Vollbeschäftigung
Ein gesetzlicher Anspruch auf die Erweiterung auf eine Vollzeitstelle gibt es nicht. Der Chef kann aber seine Teilzeitkräfte besonders berücksichtigen, wenn wieder ein Arbeitsplatz im Unternehmen ausgeschrieben wird.
Bei weitere Fragen wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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