Mingers Logo White
Suche
Close this search box.
✎ Newsletter
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81
Mingers Logo White
Suche
Close this search box.
✎ Kostenlose Erstberatung
✆ 02461 80 81

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Menü
  • Tätigkeitsgebiete
    • Abgasskandal
      • Fuhrpark: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
      • Wohnmobile: Anspruch auf Schadensersatz prüfen lassen
        Neu: Abgasskandal-Rechner
    • Arbeitsrecht
      • Abfindungsanspruch prüfen lassen
      • Kündigung auf Wirksamkeit prüfen lassen
      • Gegen fehlerhafte Kündigung wehren
    • Corona und Recht
      • Überbrückungshilfe III beantragen
      • Gegen Rückzahlungsforderung wehren
      • Einspruch gegen Verstöße einlegen
      • Corona-Verordnungen sind rechtswidrig – jetzt wehren
      • Mietreduzierung (Gewerbe) erwirken
      • Ihre Rechte als Arbeitnehmer
    • Mietrecht
      • Widerspruch gegen Räumungsklage einlegen
    • Verkehrsrecht
      • Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
      • Beistand bei strafrechtlichen Verfahren erhalten
      • Ansprüche bei Verkehrsunfall geltend machen
    • Versicherungsrecht
      • Lebensversicherung rückabwickeln
      • Beitragserhöhungen bei der PKV prüfen lassen
    • Widerruf Kredite
      • Autokredit widerrufen
        Neu: Autokredit-Rechner
      • Immobilienkredit widerrufen
    • Wirecard-Sammelklage
    • Facebook Datenleck
  • Über Uns
  • Legal Tech
  • Karriere
  • Blog
Mingers Logo White

Kostenlose Erstberatung 02461 80 81

Suche
Cannabis in Deutschland – was ist erlaubt und was nicht?
27.04.2018
Rechte und Regeln bei Teilzeitarbeit
01.05.2018

Steuerrecht – Wann bekommen alleinerziehende Elternteile einen Entlastungsbetrag?

30.04.2018

Bild: George Rudy/ shutterstock.com
Wer ein Kind alleine großzieht kommt oft an seine finanziellen Grenzen. Denn wer gezwungen ist Teilzeit zu arbeiten, verdient dementsprechend weniger. Alleinerziehenden wird somit bei der Einkommenssteuer ein Entlastungsbetrag gewährt. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um sich auf den Entlastungsbetrag zu berufen und wie Sie ihn beantragen können, erfahren Sie hier!
 

Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag – Was muss vorliegen?

 
Um einen Entlastungsbetrag einfordern zu können, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Das Elternteil muss alleinstehend sein. Dies ist zu verneinen, wenn Sie mit einem neuen Lebenspartner zusammenwohnen oder mit einer volljährigen Person in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben – das eigene Kind ausgenommen. Eine genaue Definition von „alleinstehend“ findet sich § 24 b Abs. 3 EStG (Einkommenssteuergesetz).
Das Elternteil muss einen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben. Nur das Elternteil, welches diesen Anspruch hat, kann den Entlastungsbetrag einfordern.
Das Kind muss zum Haushalt gehören. Das Kind muss zum Haushalt desjenigen gehören, der das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommt. Das gilt immer dann, wenn es ausschließlich in der Wohnung dieses Elternteils gemeldet ist.
Schließlich ist die Steueridentifikationsnummer in der Anlage Kind der Steuererklärung ab Zeile 44 entsprechend eingetragen werden. Diese erhält das Kind mit der Geburt.
Für jeden vollen Kalendermonat, in dem diese vier Voraussetzungen in einem Jahr nicht vorgelegen haben, verringert sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel. Heiratet ein alleinerziehendes Elternteil, entfällt für das gesamte Kalenderjahr der Entlastungsbetrag. Laut Gesetzeswortlaut dürfen im Jahr die Voraussetzungen für den Splittingtarif nicht gegeben sein.
 

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wie kann ich ihn beantragen?

 
Der Entlastungsbetrag wird einmal jährlich zusätzlich zum Kindergeld oder Kinderfreibeträgen gewährt. Der Betrag wird von der Summe der steuerpflichtigen Einkünfte abgezogen.
Er beträgt 1.908 € und wird abhängig von der Anzahl der Kinder gestaffelt. Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Betrag um weitere 240 € für jedes weitere Kind. Damit liegt er mit zwei Kindern bei 2.148 €, mit drei bei 2.388 € und mit vier Kindern bei 2.628 €.
Wenn Sie den Entlastungsbetrag wollen, müssen Sie in der Steuererklärung in der Anlage Kind die entsprechenden Felder ausfüllen. Dann reduziert der Entlastungsbetrag die Summe der steuerpflichtigen Einkünfte. Da Alleinerziehende in der Regel jedoch jeden Euro benötigen, warten sie besser nicht auf die Steuerrückerstattung.
Wer als Alleinstehender ein Kind erzieht, sollte beim Finanzamt die Steuerklasse II beantragen. In diesem Fall wird der Entlastungsbetrag automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bei zwei Kindern sollten Sie einen Lohnsteuerermäßigungsantrag abgeben und einen Freibetrag eintragen lassen. Somit erhalten Sie den Zuschlag zum Entlastungsbetrag in Höhe von 240 € ab dem zweiten Kind.
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.

Ähnliche Beiträge

Auto Heckansicht.jpg
25.05.2023

Jetzt also doch: Auch Benziner sind vom Abgasskandal betroffen!


Mehr erfahren
25.5.23
25.05.2023

Verstoß gegen Datenschutz – EU verhängt Rekordstrafe für Meta!


Mehr erfahren
Lieferdienst
19.05.2023

Vertragsklauseln: Verbraucherzentrale mahnt Lieferdienste ab!


Mehr erfahren

Jetzt für Newsletter anmelden und stets informiert bleiben oder gleich die kostenlose Erstberatung sichern:

Für Newsletter anmelden

Erstberatung sichern

Neueste Beiträge

  • Jetzt also doch: Auch Benziner sind vom Abgasskandal betroffen!
  • Verstoß gegen Datenschutz – EU verhängt Rekordstrafe für Meta!
  • Vertragsklauseln: Verbraucherzentrale mahnt Lieferdienste ab!
  • Diesel-Urteile erwartet – BGH tendiert zum kleinen Schadensersatz!
  • BGH-Urteil – Makler muss Reservierungsgebühr zurückzahlen!

Bleiben Sie stets informiert.

Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.

Jetzt anmelden
Jetzt anmelden

Tätigkeitsgebiete

  • Abgasskandal
  • Arbeitsrecht
  • Corona und Recht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Widerruf Kredite
  • Wirecard-Sammelklage

Vertretung bei

  • Abgasskandal
  • Abfindung
  • Bußgeldsachen
  • Kündigung + Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Widerruf Autokredit
  • Widerruf Immobilienkredit
  • Räumungsklage
  • Rückabwicklung Lebensversicherung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsunfall
  • Wirecard-Sammelklage

Mingers.

  • Über Uns
  • Blog
  • Legal Tech
  • Kostenlose Erstberatung

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisabethstraße 1
52428 Jülich

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]
Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com

© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH   |   Impressum    Datenschutz    Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]

Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kanzlei Jülich • Köln • München • Arbeitsrecht, Lebensversicherung, Widerruf hat 3,81 von 5 Sternen 204 Bewertungen auf ProvenExpert.com