Bild: Nick Andros / shutterstock.com
Schwere Krawalle in Paris, die Antifa setzt zu Maifeierlichkeiten in Berlin an: Es ist der 01.Mai 2018, Tag der Arbeit.
Der AfD-Politiker Reil wurde bei der Mai Demo in Gewahrsam genommen — Ausschreitungen sind bei den alljährlichen Mai Demonstrationen keine Seltenheit. Doch was, wenn Ihr Auto oder anderes Hab und Gut bei den Krawallen Schaden nimmt? Wer kommt dafür auf?
Es ist wenig verwunderlich, dass bei Ausschreitungen und Krawallen wie denen am 01.Mai auch Unbeteiligte Opfer von Randale werden. Schäden, die jetzt angerichtet werden, stellen viele Otto-Normal-Bürger vor die essentielle Frage nach dem Wer: Wer zahlt für den Schaden eigentlich? Meine Versicherung? Ich etwa selbst?
Grundsätzlich gilt: Ist der Verursacher identifizierbar, kann er durch eine Anzeige zur Erstattung des verursachten Schadens verpflichtet werden. Wie bei den Mai Demos allerdings üblich ist die Identifizierung von Tätern eher schwierig. Die Vermummung der Randalierer und Krawallmacher erschwert die Situation für Geschädigte — wer soll jetzt zur Rechenschaft gezogen werden und den Schaden ersetzen?
Juristisch haben wir für Geschädigte von Randale und Krawall leider schlechte Nachrichten: Der einzige Weg zur Schadensregulierung ist der Gang zur Versicherung.
Abzüglich der Eigenbeteiligung deckt die Teilkakso die zu ersetzenden oder zu reparierenden Kosten festverbauter Teile an Ihrem beschädigten Hab und Gut. Wurde bspw. das Auto beschädigt, zahlt die Versicherung den Schaden. Der Versicherungsschutz entfällt allerdings, wenn Navigationsgeräte, Handys oder andere „freie“ Gegenstände im Fahrer- oder Kofferraum beschädigt werden. Übrigens: bei eingeworfenen Scheiben muss eine separate „Glasversicherung“ bestehen.
Sind Sie allerdings im Besitz einer Vollkaskoversicherung, werden sämtliche Schäden abgedeckt. Selbst Spuren von Feuer, Senk- und Schmauchschäden fallen hier unter den Versicherungsschutz.
Achtung: Es gilt, dass sowohl Teil- als auch Vollkaskoversicherungen nur den Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs ersetzen, sollte dieses vollständig zerstört sein. Das bedeutet, angesetzt wird der Preis, der aktuell auf dem Gebrauchtwagenmarkt für Ihr Fahrzeug gehandelt wird. Der Neupreis wird also nicht erstattet!
Wenn Sie nur eine Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben und nun Schäden durch die Mai Demos ersetzen müssen, sind Sie leider auf sich gestellt. Hier muss man die Regulierung aus eigener Tasche zahlen.
Primär gilt es, wenn Sie Opfer von Krawallen werden, Strafanzeige zu stellen und umgehend Kontakt zu Ihrer Versicherung aufzunehmen. Es bieten bei Personenschäden, bei denen kein Schuldiger gefunden werden kann, nur eine Handvoll Versicherungen Schutz. — Informieren Sie Ihre Versicherung nicht über etwaige Verletzungen, könnten Sie bei der Regulierung sogar vollständig leer ausgehen.
Wichtig zu wissen für Versicherungsnehmer ist, dass eine sog. Sorgfaltspflicht besteht. D.h. Sie dürfen nicht fahrlässig handeln und Ihren Wagen bspw. auf bekannter Demonstrationsroute parken. Ihre Versicherung kann dann wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht die Schadensregulierung verweigern.
Sie sind Opfer von Randale und Krawall zu den Mai Demos geworden? Wenden Sie sich mit Ihren Fragen rund um das Versicherungsrecht gerne an uns. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und beantworten Ihre Fragen ausführlich. Kontaktieren Sie uns noch heute unter 02461 / 80 81 oder per Mail an info@mingers-kreuzer.de
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