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Neben Unternehmen haben auch mittlerweile viele Privatpersonen eigene Internetadressen. Wer eine eigene Internetseite beispielsweise zur freiberuflichen Tätigkeit oder für private Zwecke reservieren möchte, benötigt eine geeignete Domain. Allerdings kann es abhängig von der Branche oder vom Namen schnell zu Konkurrenz kommen. Wir informieren Sie, welche Domains man sich sichern darf und ob man sogar gegen das Markenrecht verstoßen kann.
Grundsätzlich können Sie jede Domain erwerben, die noch nicht verwendet wird! Allerdings gibt es hiervon eine Ausnahme. Wenn die Internetadresse schon belegt ist, können Sie diese bei besonderem Interesse als Unternehmen oder Privatperson einklagen. Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch, dass Sie eine erworbene Internetadresse, eventuell wieder abgeben müssen. Wenn der Name aus einem eingetragenen Markennamen besteht, hat grundsätzlich derjenige Anspruch, der das Markenrecht hat.
Hierbei kommt es oftmals darauf an, ob es sich bei dem Stress um die vollständige Internetadresse oder nur um einen genutzten Markennamen handelt. Handelt es sich um eine komplette Webseite, wägt das Gericht anhand der Interessen ab.
Dies war zum Beispiel der Fall, als ein gewisser Herr Shell sich die Domain www.shell.de sicherte und dem bekannten gleichnamigen Mineralölkonzern die Internetseite gegen einen Geldbetrag angeboten hat. Da der Mann von sich aus auf den Konzern zugegangen ist und keine eigenes Interesse an den Namen nachweisen konnte, sprach ein Gericht die Rechte dem Unternehmen zu.
Wer seine Webseite tatsächlich privat nutzt, darf grundsätzlich eine Domain mit seinem Namen, auch wenn diese Firmennamen oder Markennamen gleichen oder ähneln, anlegen und muss keine Lizenzgebühren zahlen.
Allerdings könnte es problematisch werden, wenn Sie den gleichen Namen wie ein bekannter Künstler tragen und eine Domain mit Ihrem Namen erwerben und nutzen möchte. Wenn die gewünschte Internetadresse mit Ihrem Namen schon belegt ist, können Sie auf eine erweiterte Domain ausweichen oder müssen die Webseite splitten. Als Besucher der Webseite muss man sich dann auf einer Startseite zwischen den beiden Anbietern entscheiden.
Wenn Sie als Privatperson eine Domain kaufen möchten, prüfen Sie zunächst ob Unternehmen, Marken oder berühmte Personen den Namen Ihrer Internetseite tragen. Bei dem Kauf wird in der Regel automatisch geprüft, ob die gewünschte Internetseite noch frei ist. Falls die Internetadresse schon belegt oder es zu Überschneidungen kommt, passen Sie den Domainvorschlag an. Im Zweifel sollten Sie den Besitzer der Domain kontaktieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Falls es dennoch zu einem Rechtsstreit kommt, kontaktieren Sie die Kanzlei Mingers & Kreuzer und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Kontaktieren Sie uns hierfür einfach telefonisch unter 02461/8081 oder nutzen Sie das unten beigefügte Formular
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