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Richter zum VW-Skandal: „Massenhafter Betrug“ berechtigt zum Rücktritt!

05.08.2016

Bild: villorejo / Shutterstock.com
 
Die ersten Gerichtsverhandlungen zum VW-Skandal zeigen ganz deutlich: Es handelt sich um massenhaften Betrug, der zum sofortigen Rücktritt ohne etwaige Nacherfüllung berechtigt. Das sieht offenbar auch das Landgericht Krefeld so, das über den Rücktritt zweier Kaufverträge (Audi A6 und Audi A1) entscheiden muss. In der mündlichen Verhandlung stellte die zuständige Kammer fest, dass es außer Frage stehe, dass ein Sachmangel gegeben sei. Die Abgasnorm (Euro 5) hätte eben nur mit der manipulierten Software erreicht werden können. Der Richter sprach dabei von einem „massenhaften Betrug“ und zog überdies die Einschätzungen des Kraftfahrtbundesamts in Frage.
 

Warum Betroffene jetzt den sofortigen Rücktritt vom Vertrag verlangen sollten!

 
Seit Bekanntwerden des Abgasskandals bei VW haben wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer darauf hingewiesen, dass sowohl Schadensersatzansprüche als auch ein vollständiger Rücktritt vom Kaufvertrag möglich seien. Das sehen jetzt auch die deutschen Gerichte so. Schon das Landgericht München hatte Ende Juni unsere Rechtsauffassung bestätigt und entschieden, dass ein Ehepaar den vollständigen Kaufpreis nebst Zinsen zurückverlangen könne.
 
Wie die erstinstanzlichen Urteile jetzt zeigen, muss auch eine Nacherfüllung im Rahmen der angeordneten Umrüstungsmaßnahmen nicht abgewartet werden. Schließlich ist eine solche nur durch VW selbst und nicht dem Händler angeboten worden. Nach Ansicht des Landgerichts Krefeld könne es den Geschädigten überdies nicht zugemutet werden, ihr Fahrzeug von den Betrügern (VW) reparieren zu lassen.
 

Rücktritt auch deshalb möglich, weil Mangel erheblich ist!

 
Es sei für die Betroffenen nach Ansicht der Richter nicht hinnehmbar, dass das Fahrzeug nicht einmal öffentlich-rechtliche Anforderungen erfülle – und das nur wegen des systematischen Betrugs. Schließlich haben viele Käufer ein umweltfreundliches Auto kaufen wollen. Darüber hinaus ist man auch unserer Auffassung, dass eine Beseitigung des Mangels nur auf Kosten anderer durchführbar ist. Darauf müssen sich Betroffene aber gerade nicht einlassen.
 
Dass das beklagte Autohaus das naturgemäß anders sieht, steht außer Frage. Vertreten durch die Großkanzlei Freshfields, hatte man noch Emails des KBA eingereicht, die eine Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Abgasnormen beweisen sollten. Es kommt aber folgerichtig nur auf den Zeitpunkt der Ausübung des Rücktrittsrechts und nicht auf den aktuellen Zeitraum an.
 

„KBA nicht glaubwürdig“!

 
Daneben seien die Aussagen des KBA nach Ansicht des Landgerichts „nicht sonderlich glaubwürdig“. Über Jahre habe man den Betrug überhaupt nicht bemerkt. Zudem würde die Einhaltung der Abgasnormen zu Leistungseinbußen sowie der Langlebigkeit des Fahrzeugs führen. Das aber entkräften die Emails gerade nicht.
 
Vielmehr hatte das KBA selbst etwaige Rückrufpläne immer wieder auf Eis gelegt, weil trotz Umrüstung entsprechende Mängel nicht hätten ausgeräumt werden können. Aus diesem Grund ist ein schnelles Handeln im Abgasskandal umso wichtiger. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular für eine kostenlose Erstberatung und sichern Sie sich Ihr Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz.
 
Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.

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