Das OVG Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 25.07.2012 erstmals von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, überlange Gerichtsverfahren zu beanstanden.
Das OVG hielt eine Entscheidung, für die das Verwaltungsgericht in Halle mehr als 2 Jahre gebraucht hatte, für unangemessen lang. Es hatte eine Polizeibeamtin gegen ihre Umsetzung in ein anderes Kommissariat geklagt. Der Prozeß vor dem Verwaltungsgericht in Halle wurde erst nach über 2 Jahren beendet. Das OVG urteilte, dass dieses Verfahren weder sonderlich komplex noch besonders schwierig gewesen sei. Daher könne von einer angemessenen Verhandlungsdauer keine Rede mehr sein.
Die Klage der Polizeibeamtin enthält nun einen finanziellen Schadensersatz. Dies setzt stets voraus, dass die Betroffenen sich rechtzeitig beim Gericht über die nur schleppende Arbeitsweise beschweren. Wer dies nicht rechtzeitig rügt, kann später auch keinen Schadensersatz verlangen.
Diese Entscheidung beruht auf eine Beanstandung des EUGH für Menschenrechte. Die deutsche Justiz habe praktisch keinerlei Handhabe gegen zu langsame Verfahren. Die Neuregelung ist seit Ende 2011 in Kraft.
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