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Privates Surfen im Büro: So sehen Ihre Rechte und Pflichten aus!

24.05.2019

Bild:  NakoPhotography / shutterstock.com
 
 
Auf der Arbeit schnell mal etwas privat im Internet recherchieren? Den wenigsten ist wahrscheinlich bewusst, dass dies zu einer Abmahnung führen kann. Ein Mitarbeiter nutzte nur ab und zu das Internet in der Firma, um privaten Angelegenheiten nachzugehen. Doch darf der Chef das ahnden? Wir verschaffen Klarheit über das private Surfen im Internet zur Arbeitszeit.

 
 
 
 

Ihre Pflicht: Die vereinbarte Stundenanzahl zu arbeiten!

 
Sollte es in Ihrem Betrieb keine geregelte Vereinbarung darüber geben, ob Sie das Internet auch privat nutzen dürfen, dann ist Ihr Arbeitgeber grundsätzlich im Recht.
Außerdem gibt es kein darauf spezialisiertes Gesetz, dass die Internetnutzung zu privaten Zwecken bei der Arbeit regelt. Hier greift folglich das allgemeine Arbeitsrecht! Dies besagt, dass Sie durch den geschlossenen Arbeitsvertrag in der Pflicht sind, die vereinbarte Anzahl an Stunden zu arbeiten.
 
 
 
 

Möglichkeit: Ihre „versurfte“ Zeit nachzuholen

 
Dementsprechend kann eine Abmahnung durch Ihren Chef rechtens sein, wenn Sie die Zeit, die Sie mit privater Internetsuche verbracht haben, nicht nacharbeiten. Während der Pause zu recherchieren, ist damit allerdings nicht komplett untersagt.
Sollte Ihr Vorgesetzter bislang erlaubt haben, dass Sie als Mitarbeiter privaten Angelegenheiten im Internet kurz nachgehen dürfen, dann ist eine Abmahnung rechtlich nicht erlaubt!
Wenn Ihr Chef die private Internetnutzung für einen längeren Zeitraum duldet, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass Sie das Internet auch mal kurz privat nutzen können.
 
 
 
 

Eine Abmahnung? Unter Umständen erlaubt!

 
Aber Vorsicht: Auch wenn Ihnen die private Internetnutzung gestattet ist, so muss diese immer in einem verträglichen Zeitraum liegen! Sollte das Ganze überhand nehmen, so dass der betriebliche Ablauf gefährdet ist, dann ist natürlich auch eine Abmahnung denkbar und erlaubt. Und das gilt ebenfalls für die Nutzung Ihres Smartphones oder Tablets.
Sollte es zu einer Abmahnung kommen, so suchen Sie ein ruhiges Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber auf.
Rechtsanwältin Kaja Keller hat hierzu einen klaren Tipp an alle Berufstätigen: „Tun Sie es einfach nicht. Immer wieder führt das private Surfen im Job zu Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und es gibt noch keine rechtlich zweifelsfreie Regelung.“
 
 
 
 
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere interessante und aktuelle News finden Sie täglich auf unserem Blog.
 
 
 

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