Bild: Valentyn Volkov / shutterstock.com
Laut Europäischem Gerichtshof dürfen Erzeugnisse, die rein auf Pflanzenbasis sind und an Milchprodukte erinnern, mit ihrem Namen nicht mehr mit der Kuh assoziiert werden. Ein deutscher Hersteller produzierte den sogenannten „Pflanzenkäse“. Diese Namensgebung ist nun nicht mehr zulässig.
Laut dem Urteil des EuGH (Az.: C-422/16) dürfen Wörter wie Käse, Butter, Rahm, Joghurt und Sahne nur von Milchprodukten getragen werden, die aus der regulären Eutersekretion der Tiere gewonnen werden. Dies gilt auch dann, wenn eventuelle Ergänzungen deutlich machen würden, dass ein Produkt nicht tierischer Herkunft ist. Dies ist nach geltenden EU-Regeln so zu händeln lediglich einige Produkte aus Großbritannien und Frankreich fallen unter Ausnahmen.
Diese Entscheidung fiel aufgrund einer Klage gegen das Unternehmen TofuTown aus der Eifel. Nach einer Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb vor dem LG Trier, ging der Fall an den EuGH.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Verwechslungsgefahr für den Verbraucher durch diese Bezeichnungen zu hoch wäre. Laut EuGH sind die EU-Regeln sowohl für Verbraucher, als auch für Händler und Erzeuger sinnvoll. Somit gelten für alle die selben Bedingungen und Qualitätsstandards.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen dieser Regelung. Vor allem dann, wenn pflanzliche Lebensmittel traditionell unter diesem Namen bekannt sind und davon auszugehen ist, dass niemand auf die Idee käme, dies als tierisches Produkt zu interpretieren. Ein Beispiel hierfür ist die Kokosmilch. Die Bezeichnung „-milch“ dient hierbei als Beschreibung einer Charaktereigenschaft des Produktes.
Nach diesem Urteil, dass die Milchindustrie feiert, wollen nun viele Unternehmen der Fleischindustrie ähnliche Regeln. Denn auch vegetarische Schnitzel oder Wurst, sowie Aufschnitte, kommen zunehmend mehr auf den Markt. Auch hier fordern Produzenten tierischer Fleischprodukte eine klare Abgrenzung, die die Verwendung von Bezeichnungen wie Schnitzel oder Wurst für pflanzliche Erzeugnisse untersagt. Ob dies in Zukunft so passiert, wird sich zeigen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
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