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Lebensmittelverschwendung – Aktivisten setzen sich für das Containern ein

06.07.2017

Bild: defotoberg/ shutterstock.com
Die Aneignung von weggeworfenen Lebensmitteln deutscher Supermärkte ist eine strafbare Handlung. Nun wurde eine Petition gestartet, um das „Containern“ zu legalisieren. Was es mit dem Begriff auf sich hat, wie er rechtlich behandelt wird und was die Aktivisten fordern, erfahren Sie im Folgenden!
 

„Containern ist kein Verbrechen!“

 
„Containern“ ist das Entwenden von Lebensmitteln aus Mülltonnen von Supermärkten. Aktivisten verlangen, dass aussortiere Ware nicht weggeworfen, sondern an interessierte Menschen oder gemeinnützige Organisation ausgeteilt wird.
Die Handlung ist in Deutschland nicht legalisiert – Lebensmittelretter machen sich somit strafbar.
Die Linke reichte bereits einen Antrag zum Entkriminalisieren von Containern ein. Dieser wurde vom Bundestag abgelehnt. Aktivisten versuchen es weiter und starten eine Petition zur Lebensmittelrettung. Christian Walter vom Aachener Bündnis „Containern ist kein Verbrechen“ setzt die Anfrage für den Beginn der kommenden Wahlperiode an. Zudem werde die Petition die Einführung gesetzlicher Pflichten für Lebensmitteleinzelhändler fordern, die aussortierte Lebensmittelware frei zugänglich zu machen.
 

Aktivisten fordern eine Strategie gegen Lebensmittelverschwendung

 
Im Gegensatz zu anderen Ländern fällt Müll in Deutschland nicht unter den Begriff der „herrenlose Sache“. Lebensmittelretter machen sich somit bei Verschaffen des Zugangs zu den Mülltonnen und bei Aneignung der Ware wegen Diebstahls und Hausfriedensbruch strafbar.
Die Straftaten sind aus Sicht der Unionsfraktion nicht tragbar. Auf der anderen Seite können auch die Lebensmitteleinzelhändler nicht gesetzlich verpflichtet werden ihre Lebensmittel zu verschenken.
Die Grünen unterstützen den Antrag der Aktivisten. Aufgabe sei nun das Finden einer nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung.
 
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Führerscheinentzug finden Sie im folgenden Video.

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