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Pfingsten steht vor der Tür und das bedeutet: Stau auf den Autobahnen! Das verlängerte Wochenende nutzen schließlich viele Leute, um außerhalb der großen Sommerferien zu verreisen. Lesen Sie hier, was Sie alles bei einem Stau beachten sollten und was erlaubt ist und was nicht. So können Sie beruhigt in die Ferien fahren. Los geht’s!
Jeder hat das schon mal erlebt: Seelenruhig fährt man auf der Autobahn, doch plötzlich scheint sich der Verkehr zu stauen. Frühzeitiges Bremsen ist hier besonders wichtig! Schalten Sie am besten auch sofort Ihren Warnblinker ein, um andere vor der Staugefahr zu warnen. Die Annäherung an einen Stau ist sogar ein ausdrücklich genanntes Beispiel, das den Warnblinkereinsatz erlaubt. Verpflichtend ist es laut § 16 Straßenverkehrsordnung (StVO) jedoch nicht. Trotzdem können Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig warnen, so dass diese wiederum rechtzeitig reagieren können.
Rettungsgassen retten Leben! Das sollte Ihnen als Verkehrsteilnehmer unbedingt bewusst sein! Einige scheinen dies zu vergessen, wie Berichte über nicht oder unzureichend gebildete Rettungsgassen darlegen. Anscheinend sind auch manche Autofahrer der Meinung, dass sie die Rettungsgasse zu Ihrem Vorteil nutzen dürfen.
Jeder Fahrer ist aber dazu verpflichtet, die Rettungsgasse ordnungsgemäß zu bilden, sobald der Verkehr stockt und somit ein Stau zu entstehen droht. Doch zu welchem Zeitpunkt heißt es, dass der Verkehr stockt? Diese Frage blieb lange Zeit ungeklärt. Aber seit Anfang 2017 gibt es eine Regelung, die besagt, dass die Rettungsgasse zu bilden ist, wenn Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Sie sind sich unsicher, wie Sie eine ordnungsgemäße Rettungsgasse bilden? Betrachten Sie dazu einfach Ihren rechten Handrücken: Ihr Daumen repräsentiert die linke Fahrspur. Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem Daumen und den übrigen Fingern, die jeweils für die anderen Fahrspuren stehen! Das bedeutet also: Die Rettungsgasse müssen Sie immer zwischen der linken Fahrspur und den übrigen Spuren bilden.
Leider wurde diese Regel in der Vergangenheit nur schwer eingehalten, was die Rettungsarbeiten wiederum erheblich behinderte. Aus diesem Grund wurden die Strafen für nicht gebildete Rettungsgassen deutlich erhöht!
Wichtig: Bei einem Stau gibt es kein Zurück mehr, um die Autobahn zu verlassen. Das heißt im Klartext: Wenden oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn ist auch dann untersagt, wenn der Verkehr stockt! Selbst ohne Gefährdung kommt ein Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot auf Sie zu. Und mit Gefährdung sind es satte 240 Euro zusätzlich zu den bereits genannten Folgen.
Ebenfalls haben schon einige Fahrer versucht, die Autobahn über die Zufahrt zu verlassen. Dafür müssen Sie „nur“ eine enge Rechtskurve fahren, wodurch Sie nicht gegen das Wendeverbot verstoßen, das eine 180-Grad-Wende voraussetzt.
Aber: Verlassen Sie die Autobahn über die Zufahrt, dann verlassen Sie sie an einer dafür nicht zugelassenen Stelle. Das wiederum ist wie das Wenden und Rückwärtsfahren auch durch § 18 StVO verboten. Immerhin gehen Sie mit diesem Manöver ein hohes Unfallrisiko mit auf der Zufahrt entgegenkommenden Fahrzeugen ein! Wenn dann tatsächlich ein Unfall passiert, werden Sie neben einem variablen Bußgeld mit 3 Punkten in Flensburg bestraft. Außerdem wichtig: Die Vollkaskoversicherung kann hier wegen grob fahrlässigen Verhaltens die Leistung verweigern. Von Seiten der Kfz-Haftpflicht droht zumindest ein Regress.
Wenn der Verkehr steht, steigen so manche Fahrzeuginsassen aus. Doch das Aussteigen auf Autobahnen ist auch bei einem Stau nicht erlaubt! Hier gibt es allerdings ein paar Ausnahmen von dem Verbot: In Notfällen oder zur Unfallsicherung. Sollten Sie Ihr Auto bei einem Stau verlassen, dann sollten Sie sehr vorsichtig sein. Vor allem am Stauende könnten nachkommende Fahrzeuge – insbesondere LKWs – zu spät reagieren und nicht frühzeitig bremsen.
Zudem sollten Sie bei einem Stau im Tunnel nach kurzer Zeit den Motor des Wagens ausschalten. Wenn Ihnen der Sprit ausgeht, dann wechseln Sie am besten rechtzeitig auf den Standstreifen. Immerhin ist dies die bessere Variante, als auf der Fahrbahn zu stehen, wenn der Verkehr wieder rollt.
Der Seitenstreifen wird auch Pannenstreifen genannt. Warum? Weil dieser nur im Falle einer Panne befahren werden darf. Eine Ausnahme bildet die Nutzung des Abschnittes, wenn es keinen Platz für eine Rettungsgasse gibt. Außerdem dürfen Sie den Standstreifen verwenden, wenn Polizei, Schilder oder Markierungen, zum Beispiel bei Baustellen, es erlauben. Doch merken Sie sich: Es ist keine Ausnahme, wenn Sie versuchen, die Autobahn vor einer Ausfahrt über den Standstreifen schneller zu verlassen! Oder zurück zu einer Raststätte zu fahren. Nicht selten passieren dann Unfälle, weil plötzlich ein anderer Fahrzeugführer den gleichen Einfall hat und auf den Seitenstreifen wechselt.
Dadurch werden die Rettungskräfte behindert, die den Standstreifen befahren dürfen. Das bedeutet also, dass die Fahrzeuge des Rettungsdienstes von der herkömmlichen Straßenverkehrsordnung befreit sind. Wichtig ist aber, dass sie in jedem Fall das Blaulicht einschalten, während sie die Sirene nicht zwingend benutzen müssen, wenn sie sich wie auf der Autobahn außerorts befinden.
Geben Sie unbedingt auf Personen, die sich auf dem Standstreifen bewegen und die nächste Notrufsäule aufsuchen, Acht! Wer diese verletzt, haftet in der Regel allein.
Die nächste Notrufsäule können Sie ganz einfach durch einen Blick auf die weißen Begrenzungspfähle finden. Die kleinen schwarzen Pfeile darauf zeigen nämlich in Richtung der nächstgelegenen Notrufsäule!
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de. Weitere interessante und aktuelle News finden Sie täglich auf unserem Blog.
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