Bild: Monkey Business Images / Shutterstock.com
Festival-Fans aufgepasst! Mit dem guten Wetter gehen auch zahlreiche Festivals an den Start. Doch was rechtlich genau vorgeschrieben ist und was Besucher beachten müssen, erfahren Sie nun bei uns!
Grundsätzlich sind Hausordnungen dann bindend und zulässig, wenn Sie sich im Rahmen der gültigen Gesetze begeben. Widersprechen derartige private Vorschriften jedoch einem Gesetz, so ist der betreffende Inhalt nicht bindend. Wer also ein Festival besucht, sollte sich im Vorhinein schlau machen, was in der Hausordnung des Veranstalters steht.
Dies lässt sich pauschal schwer sagen, da es hier immer auf das jeweilige Festival und auf die Art des Verstoßes ankommt. So droht beispielsweise beim Rock am Ring im Fall eines unbefugten Betretens des Geländes sogar eine Anzeige. Wohingegen beim Melt Festival Drogenkonsum, Körperverletzung oder Diebstahl nur zu einem Verweis des Geländes führt.
In der Regel sind die Festival-Betreiber dazu berechtigt, Bilder von Ihnen zu veröffentlichen. Grund dafür ist eine Klausel in der Hausordnung, die besagt, dass sich Besucher mit dem Betreten des Geländes damit einverstanden erklären. Dieses Einverständnis muss sich der Veranstalter einholen, da dies im Gesetz so festgeschrieben ist.
Unter Umständen könnten Sie jedoch mit dem Anliegen die Bilder zu löschen Erfolg haben, da die zuletzt verhandelten Fälle teils pro Besucher endeten. So müssen Betreiber beispielsweise genau angeben, wofür die Bilder genutzt werden. Sollte Sie ein Bild stören, sollten Sie umgehend handeln und beim Veranstalter vorstellig werden.
Oftmals gibt es auch für Gäste Einschränkungen. Bei einigen Festivals dürfen sogar gar keine Aufnahmen gemacht werden. Ein Blick in die Hausordnung hilft hierbei.
In solchen Fällen gehen Besucher meistens leer aus, da solche Entwendungen in den wenigstens Versicherungen enthalten ist. Grund dafür ist die Tatsache, dass ein Zelt keine feste Behausung ist, weshalb der Tatbestand lediglich Diebstahl und kein Einbruch ist.
Es existiert zwar eine Campingversicherung, allerdings lohnt sich diese nicht für ein Wochenende, sondern eher für Dauercamper.
Eine Haftung des Veranstalters kann lässt sich durch die Hausordnung ebenfalls ausschließen.
Dies kommt auf die Umstände des Unfalls an. Zunächst einmal geht der Besucher bewusst ein Risiko ein. Wird dem Betreiber jedoch ein fahrlässiges Verhalten nachgewiesen, kann auch dieser zur Verantwortung gezogen werden.
Falls es aufgrund einer Auseinandersetzung zu einer Körperverletzung gekommen ist, haftet selbstverständlich der Verursacher.
Bei weiteren Fragen zum Thema “Festival”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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