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Patientenverfügung — 4 Tipps für Verbraucher: Was muss drinstehen?

13.09.2016

Bild: Jacob Lund / shutterstock.com
Unfall oder Krankheit — wer davor eine Patientenverfügung abschließt, ist meist auf der sicheren Seite. Es wird verfügt, wie die medizinische Behandlung aussehen soll und das entscheidet man natürlich in gesunden Zeiten am besten selbst. Wir geben vier
Tipps für Verbraucher, wie eine wirksame Verfügung aussehen sollte und was Stolpersteine sind!
Niemand denkt gerne an schlechte Zeiten und schon gar nicht, wenn geplant werden soll, was passiert, wenn man schwer krank wird und vielleicht selbst nichts mehr entscheiden kann. Aus diesem Grund haben weniger als 30 % der Deutschen überhaupt eine Patientenverfügung. Zumindest gibt es etwas genau so viele, die zumindest das Aufsetzen eines solchen Dokumentes planen — leider überwiegend ältere Leute.

Patientenverfügung aufsetzen — zum eigenen Schutz!

Bevor es gesundheitlich ernst wird, sollten Sie eine Patientenverfügung aufsetzen. Wer aber seine Selbstbestimmtheit trotz Krankheit nicht aufgeben, dem sei eine Verfügung zu medizinischen Behandlungswünschen u.a. — im rechtlichen Rahmen — angeraten. Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung schriftlich, per Hand oder am PC. Was Sie festsetzen kann dabei jederzeit mündlich oder schriftlich widerrufen werden.
Bitte beachten: Aktiven Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und wird damit von Medizinern hierzulande nicht durchgeführt!

Von Musterverfügungen aus dem Netz Anstand nehmen!

Da Ihre Verfügung letztlich über Ihr Fortleben im Ernstfall bestimmt, sollten Sie vor Aufsetzen eines solchen Dokuments eingehend — am besten mit fachlichem Beistand — über die wichtigsten Punkte nachdenken. Dabei geht es vor allem auch um Ihre ganz persönliche Haltung zum Tod und Sterbeprozess. Greifen Sie daher nicht auf Muster und Vordrucke aus dem Netz zurück.

Die Wortwahl ist wichtig — Formulierungen bedacht & präzise wählen!

Nicht nur, dass eine Patientenverfügung alle denkbaren Szenarien durchspielen sollte, auch die Wortwahl ist entscheidend. Um Ihren Wünschen Folge zu leisten, ist es unerlässlich, dass Sie Ihre Formulierungen über Behandlung etc. bedacht und vor allem so präzise wie möglich treffen!
Achtung: Formulierungen wie „nicht an Schläuchen hängen“ oder „würdevolles Ableben“ sind nicht solche, die Ihre Verfügung enthalten sollten! Im Ernstfall wird niemand schwammige Phrasen wie diese interpretieren — was rechtlich nützlich und vor allem wichtig ist zu formulieren, können Sie auch mit uns gemeinsam besprechen.

Know the difference: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung & Patientenverfügung!
  • Patientenverfügung: Dokument für Verwandte und Ärzte zu medizinischen Behandlungswünschen u.a. sowie den Vorgehensweisen im Sterbeprozess.
  • Betreuungsverfügung: Die Betreuungsverfügung bestimmt eine Person, die für Sie Angelegenheiten erledigt, u.a. Finanzsachen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird hier ein Betreuer festgelegt. Ihre Geschäftsfähigkeit ist hier nicht zu bestätigen.
  • Vorsorgevollmacht: Diese Vollmacht legt fest, welche Person — in diesem Fall Vertrauter — Ihre Entscheidungen zu Gesundheitsfragen trifft, wenn Sie sich nicht mehr treffen können. Vertraute nach Vorsorgevollmacht können sowohl Familienmitglieder, als auch gute Freunde sein.

Bei Fragen zu jeglichen Formen einer wirksamen, selbstbestimmten Vorsorge beraten wir Sie gerne. — Rufen Sie uns an, wir kümmern uns individuell um Ihren Fall & Ihre Fragen.
Mehr zum Verbraucherrecht und alles zur Vorsorge oder dem Testament finden Sie auf YouTube!

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