Bild: Vytautas Kielaitis / Shutterstock.com
SinnLeffers hat gestern einen Insolvenzantrag gestellt. Was das für das Unternehmen bedeutet, zeigt die im Jahr 2008 überstandene Insolvenz des Unternehmens. Die Filialen und die Anzahl der Mitarbeiter haben sich nach der damaligen Insolvenz erheblich verkleinert. Doch was bedeutet die Insolvenz für Mitarbeiter? Wir klären Sie auf!
In Deutschland gibt es derzeit 22 Filialen von SinnLeffers, in denen ungefähr 1400 Mitarbeiter beschäftigt sind. Viele der Mitarbeiter bangen nun um ihren Arbeitsplatz. SinnLeffers gehört seit 2013 zum Modehändler Rudolf Wöhrl AG, der letzte Woche ein sogenanntes „Schutzschirmverfahren“ in die Wege geleitet hat. Das in die Krise geratene Unternehmen wird vor dem Zugriff von Gläubigern durch das Schutzschirmverfahren geschützt.
Das Unternehmen kann weiterhin durch die Geschäftsführung gelenkt werden. Allerdings wird der Geschäftsführung eine externe Beratung zur Seite gestellt. Nach Angaben von der Wöhrl AG hat der Insolvenzantrag keine Auswirkung auf die operativen Geschäfte und die laufende Sanierung des Unternehmens. Angeblich sind die Standorte und Mitarbeiter von der Insolvenz nicht betroffen.
In den meisten Insolvenzfällen übernimmt ein Insolvenzverwalter die Stellung des Arbeitgebers. Ein Insolvenzgericht muss dem Insolvenzverwalter jedoch die Befugnis zur Unternehmensführung zusprechen. Der Insolvenzverwalter ist dann für die Zukunft des Unternehmens verantwortlich.
Zunächst kann man sagen, dass durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens das Arbeitsverhältnis nicht automatisch beendet wird. Auch bei einer Insolvenz ist für das Beenden vom Arbeitsverhältnis eine Kündigung notwendig. Der Insolvenzverwalter hat dann durch seine Stellung nun das Kündigungsrecht. Eine Kündigung droht vor allem dann, wenn der Insolvenzverwalter plant den Geschäftsbetrieb einzustellen. Denn dann gibt es auch keinen Grund für eine weitere Beschäftigung. Der Insolvenzverwalter hat jedoch die Pflicht, die Fortführung des Betriebs anzustreben. Erst wenn die Fortführung keinen Sinn mehr macht, ist eine Kündigung unabwendbar.
Wird nur ein Teil der Belegschaft entlassen ist auch bei einer Insolvenz eine Sozialauswahl einzuhalten. Das heißt, dass bei der Kündigung persönliche Merkmale wie Alter, Betriebsgehörigkeit und Anzahl der Kinder einzuhalten sind. Fehler dabei könnten eine Kündigung des Arbeitgebers unzulässig machen.
Bei Fragen zu einer Kündigung kontaktieren Sie uns telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie auch in unserer Rubrik oder auf unserem You-Tube-Kanal.
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