Bild: Peter Leahy/ shutterstock.com
Ein wichtiger Termin, man ist sowieso schon zu spät – und dann macht auch noch der Parkscheinautomat Probleme. Um in solchen Situationen Bescheid zu wissen, informieren wir Sie im Folgenden darüber, worauf Sie im Falle einer defekten Parkuhr oder Parkscheibe dringend achten sollten.
Wird auf einem Parkplatz auf das Ziehen eines Parkscheins an einem der vorhandenen Parkuhren oder Parkautomaten verwiesen, sind Sie dazu verpflichtet dem nachzukommen, ansonsten riskieren Sie eine Ordnungswidrigkeit und somit eine Bußgeldzahlung.
Funktioniert der Parkscheinautomat nicht, können Sie ihr Auto grundsätzlich auch ohne Parkticket abstellen – allerdings nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer und unter Verwendung der Parkscheibe. Voraussetzung hierbei ist ebenfalls, dass sich in der Nähe des defekten Parkautomat keine weiteren funktionstüchtigen Automaten befinden.
In einem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm klagte ein Autofahrer gegen einen Strafzettel. Der von ihm benutzte Parkautomat war zwar in Betrieb, nahm jedoch nur eine bestimmte, an sich zugelassene 50 Cent Münze nicht als Zahlungsmittel an. Da dem Mann keine alternativen Zahlungsmittel zur Verfügung standen, platzierte er eine Parkscheibe in seinen PKW und wurde dennoch mit einem Knöllchen verwarnt.
Nach Urteil des OLG wurde der Strafzettel zurecht verhängt, da der Parkautomat nicht als „nicht funktionsfähig“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung anzusehen sei. Der Autofahrer hätte so oft verschiedene Münzen einwerfen müssen, bis dieser einen Parkschein erhält.
Hat man keine Parkscheibe dabei hilft kein Zettel mit Zeitangabe. Um keinen Bußgeldbescheid zu kassieren, müssen Sie eine nach der Straßenverkehrsordnung gültige Parkscheibe vorlegen – 11 cm breit, 15 cm hoch und mit einer Uhrzeitangabe im 24-Stunden-Format. Jegliche Ausdrucke oder Werbungen sind nicht zulässig.
Wenn Sie im Besitz einer „selbst laufenden Parkscheibe“, sollten Sie diese auf keinen Fall verwenden. Die Benutzung dieser speziellen Parkscheibe wird als Ordnungswidrigkeit angesehen. Ein Versandunternehmen aus München preist sie als ultimative Lösung für Parkprobleme an und verkauft sie für 15 € das Stück. Diese Parkscheibe enthält ein eingebautes Uhrwerk, das immer mit der aktuellen Zeit geht.
Im Falle einer den Parkschein überschreitenden Parkdauer von über einer Stunde darf Ihr Auto von der Ordnungsbehörde abgeschleppt werden – unabhängig davon, ob Sie anderen Autofahrern die Möglichkeit auf einen Parkplatz nehmen.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Falschparken finden Sie im folgenden Video.
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