Bild: Twin Design / Shutterstock.com
Das ARD-Magazin „Monitor“ und der „Spiegel“ haben Dieselfahrzeuge des deutschen Autobauers Opel untersucht. Dabei konnten bislang unbekannte Abschalteinrichtungen nachgewiesen werden, die laut vieler Experten gegen geltendes Recht verstoßen. Schon im April hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten festgestellt, dass nur in wenigen Ausnahmen solche Abschalteinrichtungen eingesetzt werden dürfen. Im Endeffekt werden also auch bei Opel mehr giftige Abgase emittiert als gesetzlich vorgesehen.
Bisher hatte Opel lediglich eingestanden, dass bei dem Modell Zafira nur in einem eng begrenzten Temperaturfenster (20 bis 30 Grad) die Abgasreinigung vollständig funktioniere. Das scheint offenbar nicht der Wahrheit zu entsprechen. Wie häufig im Abgasskandal sind Zugeständnisse sowie eine lückenlose Aufklärung nur unter Druck zu erwarten. So haben die Recherchen gezeigt, dass selbst bei den genannten Temperaturen die Abgasreinigung nicht vollumfänglich arbeitet. Das gilt etwa dann, wenn bei dem Fahrzeug 2400 Umdrehungen pro Minute überschritten werden und eine Geschwindigkeit von über 145 km/h erreicht wird. Neben dem Auslesen der normalerweise nicht zugänglichen Motorsteuerung haben auch Tests auf den Prüfständen des TÜV in Essen zu den Ergebnissen beigetragen. Umweltexperten sind sich sicher, dass es sich bei Opel um die gleiche Art technischer Vorkehrung wie bei VW handelt, die gegen geltendes Recht verstößt.
Eine Information durch Opel an die zuständigen Behörden ist nicht erfolgt. Aber in den eigenen Untersuchungen hat das Bundesverkehrsministerium auch keine Mängel feststellen können. Die betriebenen Recherchen wolle man aber jetzt zur Kenntnis nehmen und entsprechend an das Kraftfahrtbundesamt weiterleiten. Dass das Vertrauen der Käufer in die Behörden schwindet, ist bei solchen Erkenntnissen nicht verwunderlich. Derweil wappnet man sich bei Opel selber schon vor juristischen Konsequenzen, indem auf technische Spitzfindigkeiten verweist. So sei die Software nie darauf ausgelegt gewesen, zu täuschen oder zu betrügen. Das Ergebnis ist laut den Recherchen aber das Gleiche und kann damit zu keiner anderen Rechtsauffassung für die Geschädigten führen.
Aus diesem Grund sollten Betroffene zeitnah eine Überprüfung der Sachlage vornehmen lassen und unter Umständen entsprechende Rechte geltend machen. Die Faktenlage spricht schließlich eine deutliche Sprache. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer vertritt im Abgasskandal bereits eine Vielzahl von Mandanten und steht Ihnen als Experte gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung einfach unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen zum Abgasskandal finden Sie auch in unserer Rubrik oder auf unserem You-Tube-Kanal.
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