Verbrauchern steht bei einem Vertrag über ein Darlehen grundsätzlich das Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Ist der Darlehensnehmer aber nicht nach den gesetzlichen Vorgaben über das Widerrufsrecht belehrt worden, ist der Widerruf vom Darlehen auch mehrere Jahre später noch möglich. Allerdings endet die ewige Rückabwicklung schon zum 21.06.2016 für alte Darlehensverträge, die vor dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden.
Am 21.06.2016 endet der zeitlich unbegrenzte Widerruf für Darlehen die zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06. 2010 abgeschlossen wurden. Darlehensnehmer die also in Erwägung ziehen, ein Darlehen aus diesem Zeitraum doch noch abzulösen oder umzuschulden, sollten jetzt sehr schnell handeln. Kreditverträge, deren Vertragsschluss nach dem 10.06.2010 liegt, dürfen auch nach dem 21.06.2016 rückabgewickelt werden. Bei alten Darlehensverträgen ist es hauptsächlich auschlaggebend, ob die verwendete Belehrung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Kunden, die einen neueren Kreditvertrag nach dem 11.06.2010 widerrufen möchten, können dies weiterhin tun. Das heißt mit anderen Worten für alle Darlhensverträge nach dem 10.06.2010, ist der Widerruf vom Darlehen weiterhin auch nach dem 21.06. 2016 möglich! Bei dem Widerruf ist wie bei alten Verträgen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung Voraussetzung.
Nur wer ein Kredit vor dem 10.06.2010 abgeschlossen hat, sollte sich zügig zum Anwalt begeben. Denn das ewige Widerrufsrecht endet in wenigen Wochen. Darlehen die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, sind auch nach dem 21. Juni 2016 widerrufsfähig.
Um die Möglichkeit für einen erfolgreichen Widerruf zu beurteilen, empfehlen wir immer die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt. Bei uns erhalten eine kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt. Sie können uns hierzu telefonisch unter 02461/8081 oder über unser Kontaktformular erreichen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Rechtsgebiet „Widerruf von Darlehen“.Formularbeginn
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