Bild: villorejo / Shutterstock.com
Seit Bekanntwerden des VW-Abgasskandals hat jetzt erstmals ein deutsches Gericht entschieden, dass ein Händler einen Wagen mit manipulierter Software zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten muss. Damit bestätigen die Richter unsere Rechtsauffassung im Abgasskandal. Kunden können also aufatmen. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer vertritt in der Abgasaffäre bereits eine Vielzahl von Geschädigten.
Wie das Magazin „Stern TV“ berichtet, hatten Eheleute im Mai 2014 einen Seat Ibiza bei einem Vertragshändler gekauft. Bei der Diesel-Maschine des Fahrzeugs handelt es sich um den Skandalmotor der Reihe EA 189, der VW die größte Krise der Konzerngeschichte bescherte. Wie viele andere Betroffene fühlte sich das Ehepaar betrogen und zog vor Gericht. Nach dessen Einschätzung habe der Händler über ein halbes Jahr Zeit gehabt, den Mangel zu beheben. Diese Frist sei ohne jede Handlung verstrichen, so die Richter am Landgericht München.
In der Folge muss der Kaufpreis plus Zinsen und Wertersatz für nachträglich angebrachtes Zubehör gegen Rückgabe erstattet werden. Die Summe im vorliegenden Fall beläuft sich auf knapp 18.000 Euro.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer hatten mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Mangel vorliegt und dieser zudem erheblich ist. Somit sind die Voraussetzungen für eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegeben. Auch in Hinblick auf die Rückrufaktionen verweisen wir darauf, dass laut Experten und externer Untersuchungen technische Umrüstungen nur auf Kosten anderer Mängel durchführbar sind.
Das Urteil zeigt, dass Kunden von VW, Audi, Seat und Skoda ein Recht auf Schadensersatz und Rücktritt vom Kaufvertrag haben. Deshalb sollte zeitnah eine Überprüfung der Sachlage erfolgen. Dazu stehen Ihnen die erfahrenen Anwälte und Experten von der Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um den Abgasskandal bei VW finden Sie auch in unserer Rubrik oder auf unserem You-Tube-Kanal.
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