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Das Online-Geschäft boomt in der Vorweihnachtszeit. Es ist viel bequemer von zuhause im Warmen aus Weihnachtsgeschenke für Familie und Freunde einzukaufen. Weihnachtsrabatte, -gewinnspiele und besondere Aktionen locken jedes Jahr mehr Online-Käufer an. Doch hinter welchen Werbeaktionen stecken Rechtsfallen, wie erkennt man sie und welche Kaufargumente überzeugen nicht?
Der gesellschaftliche Brauch, zu Weihnachten all seinen Liebsten Geschenke zu machen, treibt die Verkaufszahlen der Online-Shops zum Ende des Jahres in die Höhe. Die Wirtschaft wird angezogen. Das Weihnachtsfest wird zum Kaufrausch. Einen großen Vorteil stellt die rechtzeitige Lieferzeit zu Heiligabend und das Umtauschrecht im Falle des Nichtgefallens dar. Kunden werden im Internet durch Verlosungen, Gewinnspiele, Adventskalender und Weihnachtsrabatten auf Produkte aufmerksam gemacht und durch vermeintliche Sparmöglichkeiten ausgetrickst. Wer keine Zeit mit dem sorgfältigen Aussuchen von Weihnachtsgeschenken verlieren will, denkt bei rot aufleuchtenden Werbebannern nicht lange nach. Tatsächlich sind aber nicht alle Werbeaktionen erlaubt. Wo liegen rechtliche Risiken?
Um als Online-Händler strafrechtlich und wettbewerbsrechtlich keine Schwierigkeiten zu bekommen, müssen folgende allgemeine Regeln eingehalten werden.
Die Werbung muss klar, transparent und verständlich formuliert sein. Irreführende Werbung ist unzulässig. Außerdem muss sich Newsletter-Marketing in Grenzen halten – der Kunde darf nicht unzumutbar belästigt werden. Das Ersparnis, mit dem geworben wird, muss aus den Bedingungen der Weihnachtsaktionen klar ersichtlich sein. Eine besonders wichtige Vorschrift lautet, dass Versprechungen, die im Rahmen des Kaufvertrags gemacht werden, eingehalten werden. Zu den speziellen Vorschriften kommen wir im Folgenden.
Damit die Weihnachtsgeschenke rechtzeitig zu Heiligabend unter dem Tannenbaum liegen, nehmen viele Kunden das Angebot der Weihnachtsgarantie wahr. Voraussetzung ist hierbei, dass der Händler eine rechtzeitige Lieferung tatsächlich und ernsthaft anstrebt. Das Angebot muss objektiv wahrscheinlich und auf die Kapazitäten der Lieferdienste abgestimmt sein. Für alle Fälle muss der Verkäufer, sollte die versprochene Garantieleistung nicht eingehalten werden können, dem Käufer ein Ausgleich anbieten, wie etwa einen nachträglichen Rabatt auf die Bestellung, ein kostenloses Umtauschrecht oder einen Geschenkgutschein.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Weihnachtsgarantie sind in den AGBs aufzuführen. Auch hier gilt, die Bestimmungen bestimmt und eindeutig aufzuzeigen. Die Beweislast bezüglich einer klaren Darstellung trägt der Unternehmer.
Im „Kleingedruckten“, auf das aufgrund des Transparenzprinzips mit einer Verlinkung hingewiesen werden sollte, muss der Händler über die Garantiemodalitäten informieren. Darin müssen sich Bestimmungen finden, wie beispielsweise welche Produkte von der Werbeaktion ausgenommen sind oder ob aus dem Ausland bestellt werden kann.
Um dem Kunden die Kaufentscheidung zu erleichtern, bieten einige Händler ein besonderes Weihnachtsrückgaberecht an. Wer in der Vorweihnachtszeit online bestellt, kann den Kaufvertrag bis vier Wochen nach Heiligabend kostenlos rückabwickeln. In diesem Fall bekommt der Kunde gegen Rückgabe des Produkts sein Geld wieder oder einen Geschenkgutschein in entsprechender Höhe.
Das Weihnachtsrückgaberecht unterscheidet sich vom gesetzlichen Rückgaberecht, welches vertraglich weder verdrängt noch eingeschränkt werden darf. Verkäufer müssen folglich darauf achten, das Weihnachtsrückgaberecht als eine Zusatzleistung darzustellen.
Auch hier sollten die Modalitäten des besonderen Rückgaberechts in den AGBs oder im verlinktem Kleingedrucktem aufgezeigt werden. Darunter fällt unter anderem der Zeitraum, in dem Bestellungen gemacht werden müssen, um vom Weihnachtsrückgaberecht profitieren zu können. Rückzahlungsmodalitäten und konkrete Angaben bezüglich des Rückabwicklungsablaufs sind ebenfalls aufzuführen.
Zu den beliebtesten Werbeaktionen gehören Weihnachtsrabatte und Gutscheincodes, die für ganz bestimmte Produkte an einzelnen Tagen gelten. Diese müssen gemäß des UWG klar, transparent und verständlich formuliert sein, damit der Kunden nicht in die Irre geführt wird. Die AGBs müssen hier den Kunden darüber informieren, welche Artikel von den Rabattaktionen umfasst werden, welche zeitliche Beschränkungen zu beachten sind, wie der Kunde an den Preisnachlass kommt und ob es Kombinationsmöglichkeiten, etwa mit anderen Gutscheinen, gibt.
Nächste Woche Dienstag informieren wir Sie im zweiten Teil dieser Thematik über Newsletter-Marketing, Gewinnspiele, Adventskalender, Sammlung von Weihnachtscontent und weihnachtliche Zugaben sowie Spendenaktionen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers die Haftungsfrage bei verspäteten Weihnachtspaketen.
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