Bild: Nicoleta Ionescu / shutterstock.com
Aufgrund tarifvertraglicher Differenzen zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem Händler Amazon könnte es zu einem Streik der Arbeitnehmer kommen. Doch welche Recht habe ich, wenn mein Paket nicht rechtzeitig vor der Bescherung ankommt?
Rechtlich können Verbraucher leider keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Prinzipiell sind Konzerne, wie zum Beispiel Amazon, zwar schadensersatzpflichtig, allerdings nur, wenn ein konkreter Liefertermin festgelegt wurde und ein expliziter Schaden erstanden ist. Eine unangenehme Situation oder enttäuschte Angehörige zählen jedoch nicht dazu.
Eine mögliche Haftung entsteht nur, wenn Amazon nicht alle möglichen Vorsorge- und Abwendungsmaßnahmen ergriffen hat. Ein Nachweis wird sich aller Voraussicht nach schwierig gestalten.
Nennt der Online-Händler einen konkreten Liefertermin, beispielsweise: „garantierte Lieferung bis Weihnachten“, und das Paket kommt dennoch nicht pünktlich an, haben Verbraucher das Recht, von dem geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten oder diesen zu widerrufen.
Des Weiteren besteht für Händler eine Informationspflicht, die für Preise, weitere Kosten, wie zum Beispiel Versandkosten und charakteristische Merkmale des Produktes gilt. Gleiches gilt für den Hinweis auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
In diesem Fall besteht dasselbe Problem, wie bei einer gewöhnlichen Verspätung. Der Online-Riese wird sich vermutlich auf den Streik berufen, wodurch der Kunde dazu gezwungen ist, Amazon nachzuweisen, dass der Konzern die Schuld an dem Streik trägt. Nur wenn dies gelingen sollte, besteht eine Aussicht auf Erfolg.
Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Geschenke für die Liebsten. So umgehen Sie den Ärger mit den großen Konzernen und sehen bei der Bescherung glücklichen Kindern in die Augen!
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