Erneutes, bahnbrechendes Landgerichts (LG) Urteil im Bereich ‚Online-Casino‘. Einem Mandanten steht ein Anspruch auf Rückzahlung von Spiel-Verlusten in Höhe von über 600.000 Euro zu. Wir helfen Ihnen, auch Ihre Verluste zurückzuholen – Jetzt Kontakt aufnehmen und kostenfreie Erstberatung erhalten!
Eine Mandantin aus Rheinland-Pfalz verlor in der Zeit von 2015 bis 2020 auf den Online-Casino-Seiten „Sunmaker“ und „Sunnyplayer“ des Online-Glücksspiel-Anbieters „PlayCherry Ltd.“ insgesamt 632.250,00 € bei virtuellen Automatenspielen.
Die Klägerin legte in der Folge Klage beim zuständigen LG Koblenz ein und klagte auf Rückzahlung der erlittenen Verluste. Dieser Klage gab das LG Koblenz nach persönlicher Anhörung der Klägerin nun statt – Ein erneuter Durchbruch!
Die Richter legten, unter Verweis auf die inzwischen ergangene Rechtsprechung des ersten Zivilsenates des Oberlandesgerichts (OLG) dar, dass der Online-Glücksspiel-Anbieter die von der Klägerin gezahlten Beträge mangels nationaler Lizenz zum Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspielen zu Unrecht erhalten hat.
Das Urteil im Online-Casino-Skandal zeigt erneut, dass Spieler ihre Verluste auch dann einklagen können, wenn diese schon mehrere Jahre zurückliegen.
Die Ansprüche der geschädigten Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne wirksamen Rechtsgrund.
Die Chancen auf hohe Rückzahlungen stehen somit sehr gut! Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte ist spezialisiert auf dem Gebiet des Verbraucherrechts und hilft Ihnen Ihre Verluste zurückzufordern.
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Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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