Nachdem zunächst einige Oberlandesgerichte (OLG) ein fahrlässiges Handeln der Hersteller von Fahrzeugen, die mit Abschalteinrichtungen gearbeitet hatten, verneint hatten, hat sich jetzt das OLG Karlsruhe ausdrücklich der neuen, verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) unterworfen. Eine Herstellerin ist in zwei Fällen zu Schadensersatz an einen Mandanten verurteilt worden. Sind auch Sie etwaig vom Abgasskandal betroffen – hier kostenfreie Betroffenheitsprüfung sichern! Die Chancen auf Schadensersatz stehen derzeit so gut wie nie zuvor.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Autobauer die Vermutung, er habe die unerlaubte Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters schuldhaft verwendet, nicht widerlegt. Der EuGH stellte mit seiner Entscheidung die Weichen, in dem er klarstellte, dass es einer arglistigen Irreführung von Behörden oder Käufern um Schadenersatz zu erhalten, nicht mehr bedarf. Vielmehr kann man bereits bei Fahrlässigkeit des Herstellers diesen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
Die zuständigen Richter berechneten den entstandenen Schaden als Differenzschaden nach der vom BGH vorgegebenen Methode. In einem Fall konnte sich der Mandant so über fast 6.000 Euro Schadensersatz freuen.
Kein Geld gab es jedoch in einer anderen Sache: Trotz Nachfrage des Senats hatte der Käufer den Kilometerstand des Wagens nicht preisgegeben. Damit war nicht feststellbar, ob der Schaden durch die gefahrenen Kilometer möglicherweise aufgezehrt worden war. Wir helfen Ihnen, solche vermeidbaren Fehler zu verhindern!
Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte hat bereits beachtliche Erfolge für Mandanten im Abgasskandal erzielen können. Die Chancen, auf oftmals hohe Schadensersatzzahlungen, stehen nach der jüngsten BGH-Rechtsprechung besser denn je!
Wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie betroffen sind und geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.